Die Frage „Was ist deutsch?“ wird in Deutschland kaum mehr gestellt. Sie löst scheinbar eine politische Nervosität aus, wie nicht mal in Zeiten der „Deutschen Teilung“. Welche Erwartungen man damals an eine „Nation“ zu richten hatte, war immerhin noch halbwegs klar durch den nachwirkenden Theoriebestand des 19. Jahrhunderts definiert. In dessen Rahmen verhandelte man die „deutsche Identität“ außenpolitisch eingehegt im schmalen Korridor zwischen Nationalstaatlichkeit und europäischer Integration. Erst heute drängt sich uns der Kern ihres Problems aus dem Inneren der Krise des Westens neu auf. Er liegt nicht in staatlichen Grenzverläufen, sondern betrifft die Modalitäten der sozial-politischen Vermittlung eines Volkes auf seinen Staat – wie jenes Staates auf sein Volk. Die sich heute vollziehende Auflösung der Trennung von Innen- und Außenpolitik lässt ihn politisch akut werden. Wenn sich so ein Epochenwechsel anbahnt, bedeutet das, dass bestimmte politische Kämpfe, wie um die Westbindung der Bundesrepublik oder Einwanderung, irreversibel entschieden sind, aber auch, dass die sie einst tragenden Diskursformationen neuen Spaltungslinien weichen. Blicken wir also heute auf die Identität der Deutschen als Nation, dann zurück wie auf ein gescheitertes Projekt. Fragen wir, was nach dem Nationalstaat kommt, dann nach der Zukunft der deutschen Rechten.
Die Wandlungen der deutschen Geschichte lassen sich als eine Abfolge von Versuchen lesen, unter wechselhaften Umständen immer neue Antworten auf ein kontinuierliches Problem zu finden: dass Volk und Staat nicht zur Deckung kommen. So wie der moderne Nationalstaat, der in Frankreich entstand, mit der Identität von Volk und Staat als Nation spezifische innere Probleme löste, ist die politische Institutionengeschichte Deutschlands davon geprägt, dass viele Staaten und Stämme jahrhundertelang nicht deckungsgleich und ineinander verschränkt blieben. Die liberal-demokratischen Versprechen des 19. Jahrhunderts blieben unter diesen Bedingungen ein uneinlösbares Ideal. Die Notwendigkeit, die Folgen der Nichtübertragbarkeit des nationaldemokratischen Prinzips auf Mitteleuropa zu kompensieren, erhielt dagegen einem konservativen Gedankenentwurf, dem „Reich“, seine Funktion. Auch nach 1806 trug die „Reichsidee“ die Vorstellung, dass jenseits kontingenter staatlicher Organisation ein anderes, „ewiges Deutschland“ liegt, das sich selbst nie unmittelbar in politischen Formen ausdrücken könne, dafür als eine Art Metaskript den pendelartigen Wechselfällen der deutschen Geschichte Sinn und Richtung verleiht. Sie erlaubte den Deutschen gerade durch ihre gebrochene Identität, sich öfter als andere Völker politisch zu erneuern. Die Versuche, daraus in historischen Umbruchzeiten konkrete politische Schlussfolgerungen zu ziehen, die nicht dem „westlichen“ politischen Repertoire entsprechen, lassen sich als Kontinuität alternativer, „reichischer“ Ordnungsentwürfe in der deutschen Geschichte nachverfolgen. Wir gehen davon aus, dass diese nicht zu Ende sind, sondern heute Aktualität zurückgewinnen.
Nach ’45 suchte man die Systemstabilität in der internationalen Rückanbindung an die gelungenen demokratischen Nationalstaaten des Westens und auf diese Weise den Problemen auszuweichen, an denen sich die deutschen Eliten seit der Einigung von 1871 immer wieder überhoben hatten. Die Westbindung hatte die Funktion, den neuen westdeutschen Staat von den Defiziten zu entlasten, umgeben von Nationalstaaten selbst nie ganz Nation geworden zu sein. Adenauers bekennendes Misstrauen gegenüber den Deutschen, mit ihrer Mittellage verantwortlich umzugehen, hatte diesen Hintergrund. Dass die Missgunst der übrigen Mächte dabei ein Faktor war und auch die USA in einem letztlich interessengeleiteten Verhältnis zu Westdeutschland standen, wurde dabei wohl in Rechnung gestellt. Die unternommenen Konsolidierungsschritte des westdeutschen Teilstaats und seine supranationale Einbindung komplementierten sich paradox zum Modell eines „postklassischen Nationalstaates“. Sie erlaubten ihr die staatliche Konsolidierung, die gegen den Westen nicht möglich gewesen war, doch entzog sie sich gleichzeitig dem Druck zur praktischen Bewährung der entsprechenden Institutionen. Ihre Stabilität blieb von der spezifischen geopolitischen Konstellation abhängig.
Die Ebenen, auf denen sich die Nation in Westdeutschland neu- und dem Westen nachbildete, waren stattdessen andere: Der Sozialstaat, der die Sozialstruktur demokratisieren sollte; ein Stolz ökonomischer Kompetitivität; das die Gesellschaft durchdringende Volksparteienwesen; die Trends zu Parteienstaat und -kartell. Ausgerüstet mit einer Ideologie der Herstellung „gleichwertiger Lebensverhältnisse“ durch Länderfinanzausgleich, mündeten diese in einem „verkappten Einheitsstaat“ (Heidrun Abromeit), seit den 60ern begleitet durch eine Welle anorganischer Kommunalreformen. Auch die Wehrpflicht wäre zu nennen, die die Identifikation der Staatsbürger mit dem neuen Staat fördern sollte, der aus konservativer Sicht ja eigentlich ein Provisorium hätte bleiben sollen.
Vom Standpunkt der älteren, von 1871 herkommenden Nationalidentität erschienen diese westdeutsch-nationalen Konsolidierungsschritte wie eine Infragestellung der historischen Grundlagen der „Wiedervereinigung“. Doch die national-staatliche Identität von Bismarcks „Kleindeutschland“ war selbst durch nichts als die staatlichen Institutionen Preußens verbrieft worden. Der Anspruch der einen Teilhälfte eines zerschlagenen Staates, den ganzen zu repräsentieren, ließ sich nicht dauerhaft aufrechterhalten, indem man so tat, als wäre die Teilung nie erfolgt. Sie ließ bloß die Flucht in völkerrechtliche Ansprüche zu, die nur innerhalb des westlichen Blocks galten und vor allem nur von einem Partner garantiert werden konnten: den USA. Die Forderung nach „Wiedervereinigung“ gehört also historisch in die frühe Nachkriegszeit, als die ältere Generation, die Aufstieg und Fall des NS-Regimes kontingent erfahren hatte, die deutsche Politik wieder aufbaute. Doch in der Zwischenzeit hatte die soziale und landsmannschaftliche Nivellierung durch den Zentralismus und die „Volksgemeinschaft“ des NS, Krieg und Flucht zahlreiche Hindernisse der nationalen Homogenisierung, die zugleich solche der Demokratisierung waren, bereinigt, die noch in der Weimarer Republik herangezogen wurden, um die Übertragbarkeit des westlichen Modells auf das „Reich“ zu bestreiten. Das trägt auch zur Erklärung bei, warum die „Wiedervereinigung“, wie sie sich schließlich 1990 unwahrscheinlich spät ereignete, keine der „nationalkonservativen“ Hoffnungen einlöste. Von ihr konnte keine Wiederherstellung dessen ausgehen, was den Bismarckstaat im Kern ausgemacht und vom Westen unterschieden hatte. Stattdessen musste es unter den veränderten Vorzeichen der Westbindung zum Durchbruch von Tendenzen kommen, die das „Reich“ gerade zu blockieren angelegt gewesen war.
Die „Mission“ der Adenauer’schen Wiedervereinigungsstrategie wurde rückwirkend nationalerzählerisch geglättet und kanonisiert. Die Fehlinterpretation von 1871 als Nationalstaatsgründung erscheint rückblickend als ein Beitrag zu diesem Vorgang seitens derer, die nach 1990 fälschlicherweise glaubten, mit dem Programm eines „Normalisierungsnationalismus“ die verfassungskonforme Marktlücke für eine „demokratische Rechte“ ausgemacht zu haben.
Von heute aus ist der transitorische Charakter dieser postnationalen Selbstbeschreibung Nachkriegswestdeutschlands klar erkennbar, die über die demokratische Selbstvergewisserung der „Aufarbeitung“ nations-äquivalente Formen politisch-gemeinschaftlicher Integration hervorbrachte. Als die ältere nationale Identität verschlissen war, knüpfte an ihrer Stelle diese neue an den Ansatzpunkten an, die sie vorfand, um das alte Volk mit dem neuen Staat zu identifizieren. Wird heute das lethargische Verhältnis der Deutschen zur Politik als Ausdruck mangelnder Tradition bürgerlicher Zivilcourage beklagt, ihr im Obrigkeitsstaat wurzelnder „Untertanengeist“, dem eine mangelnde Identifikation, Wehr- und Einsatzbereitschaft, Souveränitätsbewusstsein und Emphase für „ihre“ staatlichen Symbole entspricht, misst man sie an den Maßstäben des Nationalen. Als andere Aspekte verhinderter Nationalität sind die frühere Naivität zu nennen, die Politik würde die „Remigration“ der „Gastarbeiter“ gewährleisten, die man nicht zu assimilieren bereit war, das lange verbreitet distanzierte Verhältnis zur Bundeswehr, der Vorrang einer unpolitischen „Heimatliebe“ vor einem aktivistischen, politisierenden Patriotismus und der Mangel einer Tradition nationaler Elitenbildung. Diese nationale Phänomenologie ist neben jüngeren Trends auf Pfadabhängigkeiten zurückzuführen, die weit hinter 1933 zurückreichen und die zur Erklärung ihrer heutigen deutschen Verfassung immer noch mehr beitragen als der stereotype Rekurs auf „Reeducation“.
Die Kritik an ihr findet sich in allen politischen Lagern, von links bis rechts. Doch wenn sie von rechts explizit „national“ daherkommt, wird im Regelfall verkannt, warum sie auf der Linken ohne diese Kategorie auskommt. Die gemeinhin als Produkt eines gebrochenen Selbstbewusstseins oder „Selbsthasses“ herausgestellte Zurückhaltung in der Handhabung der nationalen Rhetorik wurzelt in Wahrheit woanders: Zum einen darin, dass die Berufung auf die „Nation“ in Deutschland nie identisch mit der politischen Einheit wurde, die sie bezeichnen sollte, und sie ohne ausreichendes Maß historisch erreichter staatsbürgerlicher Homogenität ein Schlagwort innenpolitischer Diskriminierung blieb. Zum anderen, weil sie mit einem eigentlich vor-nationalstaatlichen Inhalt aufgeladen blieb: dem ethnisch-kulturellen Volksbegriff.
Daher bedient man sich in der Republik da, wo „Nation“ als geschichtlich „belastet“ und von rechts „besetzt“ gilt, zur politischen Ansprache des Staatsvolkes extensiv symbolischer Platzhalter: „Wertegemeinschaft“, „Zivilgesellschaft“, „unsere Demokratie“, „wir sind der Staat“. Man soll sich von der Oberfläche nicht täuschen lassen: Die sich postnational artikulierende Kritik der „deutschen Tradition“ des Nationsdenkens bedient sich oft eigentlich der Maßstäbe der Nation im westlichen Sinne, und was sich dagegen deutschnational entrüstet, entspringt einem eigentlich vor-nationalstaatlichen Ethnizismus, dessen Referenzkontext historisch unterhalb der Schwelle national-staatlicher Identität liegt.
Heinrich August Winkler formulierte etwa seine These vom „Weg nach Westen“ gerade als Hinwendung zum westlichen Nationalstaat; der „deutsche Sonderweg“ war nicht nationalstaatlich, sondern wurzelte im „Reich“. Auch die Reeducation hatte das erklärte Ziel, den Deutschen das „Reich“ auszutreiben. Diese Ansätze waren „antideutsch“ im Sinne der Ideologie einer deutschen Reichs-Nation, nicht antinationalstaatlich im westlichen Sinne. Der Nationalstaat ist gerade die Grundeinheit des westlichen Völkerrechts; die „Reichsidee“ in Deutschland dagegen, so undefiniert sie sein mag, wurde stets bewusst von diesem abgesetzt. Ihm entsprach die Idee, dass sich Europa nur auf Basis der natürlichen Ungleichheit der Völker ordnen ließ und das nationalstaatliche Prinzip gleich-souveräner Staaten die übernationale Raumeinheit Mitteleuropas zugunsten äußerer Einflussinteressen zerriss.
Aus dieser Sicht speiste sich das Festhalten am historischen Anspruch der Westdeutschen auf Wiedervereinigung mit ihren „Landsleuten“ jenseits des Eisernen Vorhangs tatsächlich nicht aus der nachwirkenden Bindekraft des Nationalstaates von 1871. Mehr war sie Ausdruck der Eigenständigkeit eines vor- und überstaatlichen Zusammengehörigkeitsgefühls, nicht der Deutschen als einer Nation, sondern eines „Reichsvolkes“ (Otto von Habsburg). Für ein solches konnten historisch starre Grenzziehungen nicht einzigen Zweck politischen Daseins bedeuten, sondern nur eine Ordnungsoption neben anderen. Die Deutung der „Deutschen Einheit“ von 1989 als rein innenpolitischen Akt der erweiterten BRD steht zur Idee einer „europäischen Wiedervereinigung“ eigentlich im Gegensatz. Geopolitisch revolutionär an ihr war nicht die Einlösung eines völkerrechtlichen „Selbstbestimmungsanspruchs“ der Deutschen, sondern gerade, dass sich mit ihr für den größten deutschen Staat wieder ein Tor nach Mitteleuropa öffnete, wo diesem Prinzip nur begrenzt Geltung zukommen gelassen werden kann.
Warum eine primordiale, „völkische“ Nationsauffassung in Deutschland und Mitteleuropa so persistent blieb, während sich im Westen eine staatlich-zivische durchsetzte, ist oft nacherzählt worden: Der Dreißigjährige Krieg hatte alle Ansätze eines Absolutismus beendet, der wie in Frankreich Ausgangspunkt der Bildung einer politischen Nation entlang voraussetzbarer staatlicher Grenzen hätte werden können. In „Deutschland“ blieb hier dauerhaft eine Leerstelle und das Volk eine ethnisch-kulturelle, vorstaatliche Kategorie. Von „deutsch“ war in der Konsequenz im 19. Jahrhundert nicht die Rede als einer Nationalität neben anderen, sondern als einer das Nationale als selbst nicht genuin deutsche Form politischer Vergemeinschaftung transzendierenden Ebene. In diesem Sinne rettete sich die Erinnerung an das „Reich der Deutschen“ in die politische Moderne. Die unklaren Siedlungsgrenzen Mitteleuropas erlaubten keine Identifikation von Volk und Staat auf einzelstaatlicher Ebene. Das Reich differenzierte die Souveränität jener Staaten, die unter den Einflüssen des landesfürstlichen Absolutismus vielleicht auch Entwicklungsoptionen gehabt hätten, eigene Staatsnationen zu bilden. Neben allen Ansätzen, Alternativbegriffe zum lateinischen Fremdwort „Nation“ zu finden (z. B. „Volkstum“), erhielten die meisten deutschen Versuche, die eigene Identität doch im Begriff des Nationalen zu erfassen, sichtbare Differenzen zum französischen Vorbild. Gerade weil der Begriff auf die eigene historische Lage nur schief anwendbar war, verbanden sich im Symbol „Nation“ im keimenden deutschen Nationalismus also Elemente, die im westlichen Kontext Gegensätze bildeten.
Als die Klammer des Reiches unter dem Druck des napoleonischen imperialen Nationalismus fiel, kam der staatliche Partikularismus zum Durchbruch. Es galt fortan: „Cuius regio, eius natio“ (Wilhelm Stapel). Der Nationalismus suchte sich für sein Volk ohne Staat bei Preußen, diesem außerhalb des Reiches, auf kolonialem Grund geborenem Staat ohne Volk, das zu leihen, was die Deutschen bedurften, um endlich Nation werden zu können. Die „Prussifizierung“ Deutschlands blieb bis 1933 der Königsweg der Vollendung deutscher Nationalstaatlichkeit. Für die preußischen Konservativen war dieser Kaperungsversuch ihres Staates durch den „deutschnationalen Schwindel“ (Bismarck) eigentlich ein Affront. Dennoch setzte sich in ihrem Reformflügel die Idee durch, dass es möglich wäre, ihn zu entschärfen, indem man die Nationalbewegung für partikular-preußische Ziele gewann, die sich partiell mit ihren deckten. Der Fürstenbund von 1871 war nicht nur gedanklich von Bismarck nicht so angelegt, sondern auch institutionell kein vollentwickelter Nationalstaat. Er beschränkte seine innere Integration und äußere Expansion bewusst auf das Maß, das mit der Wahrung der übernationalen Raumordnungserfordernisse Europas vereinbar war.
Innen- und außenpolitisch blieb der Nationalismus nach 1871 durch das autoritär-konservative Element eingehegt. Den Durchbruch erlebte er erst 1914. Sich berufend auf die Emanzipation des Volkes im Krieg, trat die Novemberrevolution an, das Versprechen von 1848 zu vollenden, und wandte sich dazu auch gegen die konservativen, die Vollendung der nationalen Einheit hemmenden Elemente der Bismarckverfassung. Schon damals hoffte man auf günstigere Konditionen für die Aussöhnung mit den Kriegsgegnern, wenn man ihr nationaldemokratisches Modell vorbildhaft übernähme – und wurde desillusioniert. Auf der sich neu ordnenden Rechten drehte sich das Kräfteverhältnis von Nationalen und Konservativen um. Der Weltkrieg sollte für den „Neuen Nationalismus“, der schließlich 1933 die „nationale Revolution“ mittragen sollte, die Einheit von Volk und Staat vollenden. Es ist daher symptomatisch, dass Nationalisten zur Erklärung aller zeitgenössischen nationalen Missverhältnisse immer auf das Scheitern dieses vom NS getragenen Projekts in der Niederlage ’45 zurückkommen.
Wie ist also diese Transition erklärbar, in der sich ein Bedeutungsinhalt von „Nation“ in einen anderen, zum Teil gegensätzlichen verkehrte?
Nation ist eine Institution, die das Bestehen der kollektiven Identität eines staatlich verfassten Volkes über Generationen, Verwandtschaftsgrade und politische Differenzen hinweg sicherstellen soll. Das erreicht sie, indem sie die vorgefundenen Zugehörigkeiten der Einzelnen zu vorgefundenen partikularen Gemeinschaften landmannschaftlicher, familiärer und stammlicher Herkunft durch Individualisierung entpolitisiert und in eine dadurch homogene „nationale Identität“ überführt. In ihr hebt sich die Differenz von Staat und Volk auf: Staat wird Volksstaat (Demokratie) und Volk Staatsvolk (Nation). Auf diese Homogenität beruft sich, wer die Nation als Voraussetzung der sozialen Demokratie bekennt. Als Umverteilungsgemeinschaft ist sie die sozial-politische Kompensation der durch die kapitalistische Ökonomie und den sie komplementierenden individualistischen Staat funktionslos gewordenen ständischen und hausgemeinschaftlichen Für- und Vorsorgegemeinschaften. In ihr wird die Person zum Individuum „emanzipiert“, das heißt unmittelbar dem Staat subordiniert und dadurch allen anderen gleich. „Nation“ schafft damit auch die Voraussetzungen für die Inklusion von Zuwanderern anderer ethnischer Volkszugehörigkeit. Das Maß, in dem es gelingt, bei den Autochthonen nicht nur Toleranz für, sondern auch Assimilationserwartungen an Zuwanderer zu wecken, ist Gradmesser für die Nationalisierung eines Volkes. Ist diese schwach ausgeprägt, dominieren „völkische“ Vorbehalte gegenüber der Inklusion von „Fremden“, auch wenn sie demselben Staat angehören.
In welche Richtung sich dieses „Paradox der Nation“ auswirkt, hängt von der politischen und soziologischen Konstellation ab. Der Nationalstaatsgedanke konnte sich im Konservatismus überhaupt erst im „Zeitalter der Weltkriege“ durchsetzen, das durch die Leitvorstellung geprägt war, nach dem Ende des Liberalismus werde jeder Staatenkonflikt durch eine totale Mobilisierung der Bevölkerung gekennzeichnet sein. Der Versuch, ihn aus dieser Abhängigkeit vom Nationalismus durch eine „Konservative Revolution“ zu befreien, scheiterte 1933 wiederum am Problem der Massenbasis.
Heute sind die maßgeblichen Trends andere. Die europäische Demographie schrumpft und altert. An die Stelle vor-nationaler Residuen in der Gesellschaft, die die Nation dereinst erst zu globalisierungsfähigen Einheiten zusammenfassen musste, sind diese ihr nun entwachsen, und der Nationalstaat bildet sich selbst zum Residuum der klassischen Moderne, zur bloßen Provinz einer Weltgesellschaft zurück. Die Konsolidierung der BRD fällt zeitlich mit der Entfaltung dieses Paradoxes in den 60er und 70er Jahren zusammen. Der „Ursprung“ der bundesdeutschen Nationalität ist nicht die Schlacht auf dem Lechfeld oder Sedan, sondern liegt im Nachhall der zuerst durch den NS konstruierten Volks- und Tätergemeinschaft der letzten Kriegsjahre, als der Krieg wirklich „total“ wurde, der kollektiven Erinnerung an den Zusammenbruch ’45 und der staatlichen Neubegründung, die den Westdeutschen endlich das Gefühl gab, als Nation unter Nationen akzeptiert werden zu können, wenn sie sich nur konsequent von ihrer älteren Vergangenheit lossagten.
Diese unter den Rahmenbedingungen der Nachkriegszeit relativ stabile Nationalmythologie legitimierte auch Einwanderung. Nachdem sie im Ausmaß der Migration lange hinter den westlichen Einwanderungsländern zurückhing, kommt es durch sie in der BRD seit 2015 viel schneller zu einer Überforderung der Integrationsfähigkeit und damit auf kurzem Wege zum Abbruch jener nationalisierenden Entwicklung, die jenen gefestigten demokratischen Nationen lange erlaubt hat, Zuwanderern ihre Kultur aufzuprägen. Effekte dieser Ungleichzeitigkeit sind einerseits, dass der politische Widerstand gegen die scheinbar unangekündigt daherkommende Umkonstituierung des eigenen Nationalstaates zum Einwanderungsland in Gestalt des Populismus vergleichsweise spät und hysterisch einsetzte. Die radikale Alternativität von Assimilation oder „Remigration“, zu der man dort intuitiv greift, entstammt selbst dem Nexus der westlichen Nationaldemokratie. Sie ist gezwungen, Migranten zu Mitgliedern der Nation zu machen, da diese mit dem Staatsvolk identisch ist, auch um den Preis der Transformation der Identität des staatstragenden Volkes. Scheitert dieser Versuch, führt die Wiederobjektifizierung des Faktors vorstaatlicher Volksgruppenzugehörigkeit dort notwendig zu je in sich homogenen Enklaven: „Staaten im Staat“. Staaten, die die Trennung von Volk und Staatsvolk kennen, können dagegen zu differenzierenden Lösungen kommen, das Verhältnis von Einzelnem und politischem Gemeinwesen neu zu ordnen, wenn die Voraussetzungen der alten Integrationsideologie entfallen.
Dass die nationaldemokratische Festigung des Deutschen nicht stark genug ist und die aus dem Auseinanderbrechen von Staatsbürger- und Volksbewusstsein resultierende Lücke des nationalen Sentiments durch einen völkischen Radikalismus gefüllt zu werden droht, ist die begründete Furcht der linksliberalen politischen Klasse. Sie ahnt, dass sie eventuell mitverantwortlich daran ist, dieses ethnisch neutrale politische Gemeinschaftsbewusstsein nicht ausreichend positiv besetzt zu haben, und ruft daher kurzfristig zu einem neuen „demokratischen Patriotismus“ auf. Die in der „Politischen Bildung“ vermittelten geschichtlichen Selbstbilder, die staatsbürgerliche Erziehungswirkung der Wehrpflicht und Maßnahmen wie das Antidiskriminierungsrecht sind typische Sozialtechniken des Nation Buildings, die der Staat an seiner sich fragmentierenden Bevölkerung vollzieht, um deren demokratische Homogenität als Trägerin der Nation zu erhalten.
Wird von dieser Seite die Existenz einer homogenen „deutschen Identität“ bestritten, ist dies nichts als der verlängerte Schatten der verzögerten und dann doch aus Einsicht der Notwendigkeit verspätet nachzuholen angesetzten Nationsbildung. Ob ein deutsches Volk im ethnischen Sinne existiert, wird durch diese Frage gar nicht berührt. Wenn Letzteres aus dem Ersteren gefolgert wird, dass also „Deutscher“ sei, wer die Staatsangehörigkeit der BRD besitzt (Art. 116 GG), dann aus derselben, Volk im Sinne der Nation mit dem Staat identifizierenden, „nationalisierenden“ Lesart, wie sich ihr der völkische Nationalismus bedient, um „ethno-kulturell Nichtassimilierte“ staatsbürgerlich zu diskriminieren. Die „Politische Kultur“ hat den „Volkscharakter“ abgelöst.
Beide Einwände, der Staatsbürgerschaft gegen die Ethnie und der Ethnie gegen die Staatsbürgerschaft, vollziehen sich aneinander vorbei, und umso leerläufiger, als zwischen ihnen die Integrationsinstanz „Nation“ zerfällt. Der Fehler liegt weder darin, gleiches Recht für Staatsbürger zu behaupten, noch Ethnizität von dieser zu unterscheiden. Deutsche Kulturnation und bundesrepublikanische Staatsangehörigkeit überschneiden und interpenetrieren sich, führen also punktuell auch zu hybriden Formen; erstere bildet aber zusammen mit den ethnisch nichtdeutschen Teilen der Letzteren keine national-staatliche Identität. Eine deutsche Ethnokultur kann damit nicht materieller Inhalt ihrer demokratierelevanten Homogenität sein, vielmehr wird diese durch sie in die Rolle eines residual-konservativen Faktors gedrängt. Als solcher harrt er der rechten politischen Organisation.
Die Überlastung des Sozialsystems, die dann, wenn die Folgen der Multiethnisierung auf die der Überalterung treffen, neuartige Verteilungskonflikte aufbrechen lässt, die Krise des Bildungssystems, dem es kaum mehr gelingen wird, diese durch Vermittlung eines staatsbürgerlichen Zusammengehörigkeitsgefühls zu überspannen, der Vertrauensverlust in die Funktionsweise der Öffentlichkeit und der Rückzug der Bürger in ihre Milieus sind Aspekte jener Erosion der demokratischen Homogenitätsvoraussetzungen, die sich schon deshalb fortsetzen werden, weil der Staat seine vorstaatlichen Voraussetzungen selbst nicht regenerieren kann. Nicht nur liefert die durch ihn vermittelte Nation kein belastbares Surrogat mehr für die ihn einstmals tragenden vorstaatlichen Gemeinschaften, sondern sie selbst erzeugt die neuen Konflikte. Während diese Versuche, die bundesdeutsche Staatsnation zu vollenden, nicht erkennen, dass die Integrationsverweigerung des völkischen Nationalismus nur eine spiegelbildliche Gegenreaktion auf sie ist, verkennt umgekehrt jener, dass die Berufung auf die ethnischen Voraussetzungen der Demokratie keine Antwort auf die durch die Migration freigesetzten Paradoxien des Nationalen sein kann, da seine historisch abgerissene Vorstellung nationaler Identität selbst Produkt desselben sozialstaatlichen Mechanismus ist, der sich nun gegen sie wendet. Das Prinzip „Nation“ blockiert selbst den „Weg zurück“, und beiden neuen Nationskonzepten fehlt das Fundament, sich gegen das andere durchzusetzen. Psychologisch befinden sich der Populismus und seine Agitatoren des ethnischen Bürgerkriegs damit in einer schizophrenen Lage. Ihr oppositioneller Erfolg erweist sich als Teil der Krise der Demokratie, sie selbst sich als die Form, die deren devolutive Logik der Rechten aufzwingt, die sie in der Mechanik des Systems gebannt hält, gegen das sie glauben, „Widerstand“ zu leisten.
Der Weg heraus aus dieser sich selbst verstärkenden, im Kern permanent-revolutionären Dynamik führt heute wie vor 100 Jahren, am Ende der Weimarer Republik, über die „Erfahrung der Differenz von Volk und Staat“ (Hermann Ullmann). Die sich beschleunigende Umstrukturierung der politischen Landschaft kann einer verjüngten konservativen Position plötzlich eine strategische Schlüsselstellung für innenpolitische Reformen zufallen lassen. Eine solche könnte ihre Rolle darin erkennen, sich allen Versuchen zu widersetzen, die selbstverursachte Integrationskrise des Systems zu verzögern, indem man die überkommene partikulare Identität der Deutschen zum Substrat einer ethnisch-neutralen Nation umdeutet. Es ginge darum, sich gegen den Trend einer demokratischen Politisierung aller Gesellschaftsbereiche zur Partei der Verteidigung eines eigenständigen Volkstumsbewusstseins innerhalb des Staatsvolkes zu machen, das sich nicht an den Maßstäben staatsbürgerlich-nationaler Inklusivität messen lassen muss.
Dies träfe auf einen zweiten Trend: Heute deutet sich bereits eine Neubewertung der Legitimitätsgrundlagen einer Politik an, die anstatt von Werten wie Gleichheit und sozialer Gerechtigkeit wirksame, wenn auch harte Reformen und innere und äußere Ordnung priorisiert. Der Unwille, persönliche Einschnitte in Kauf zu nehmen, muss aber die Akzeptanz solcher Reformen beschneiden, solange sie nicht auch die Rahmenbedingungen für wirksam-empfindbare Eigenverantwortung verbessern. Die sich durch Überdehnung des national-staatlichen Identitätsprinzips andeutende Entkopplung des Volks- vom Staatsbürgerbewusstsein wäre dann ein denkbarer Ansatzpunkt für die Erneuerung „organischer“ sozialer Netzwerke zwischen Einzelnem und Staat, die als Träger solcher gemeinschaftlicher Selbsthilfe fungieren. Der Multiethnisierung der Nation würde die sozial-revolutionäre Spitze gebrochen.
In Zukunft geht es um die Wahrung der Möglichkeit staatlicher Ordnung unter „postdemokratischen“ Bedingungen in Form einer „Synthese“, die die Institutionen der überkommenen Nationalstaatlichkeit reformativ fortschreibt, aber durch Elemente korrigiert, für die in der deutschen Geschichte symbolisch das „Reich“ steht. Mit diesem Projekt könnte sich die Erneuerung konservativer Grundeinsichten verknüpfen: dass es keine universalen Staatsformen gibt, da Staatlichkeit auf konkreter, historischer sozialer Gliederung aufbaut, Bund ist, „Elite“ – eigentlich: Adel, als geistiges, nicht biologisches Prinzip –, Ordnung von Ungleichem, nicht Identität und Homogenität. So einer staats- und volkskonservativen Rechten gelänge, woran der Versuch, die Deutschen artifiziell zur Nation zu formen, heute wieder scheitern muss: die Hin- und Einordnung der jüngsten Brüche in das, was in ihrer Geschichte „ewig gilt“, gemäß des Wortes Moeller van den Brucks: „Wir müssen die Kraft haben, in Gegensätzen zu leben.“ – Das war sein „Drittes Reich“.