Staatskultur
Die Fragmentierung politischer Artikulation durch soziale Medien macht immer mehr deutlich, wie staatliche Repräsentationskultur unter den Bedingungen der Informations- und Mediengesellschaft sukzessive untergraben wird. Die Öffnung des Debatten- und Meinungsraums – die sogenannte Erweiterung des Overton-Fensters – trägt dazu bei, dass sich moderne Gesellschaften zu Schmelztiegeln von Meinungs- und Willensäußerungen verwandeln. Dieser Prozess geht gerade mit der von Curtis Yarvin herausgearbeiteten Disruption von Machtgefüge und Verantwortung einher: Entscheidungsträger haften nicht mehr für die Wirkung ihrer Entscheidungen.
Dieser Widerspruch führt im demokratischen Staat und auf der Ebene der ästhetischen Formierung einer Staatskultur zu einer Disruption zwischen Polis und Oikos. Der sogenannte Debattenraum (mit seiner sukzessiven Erweiterung des Sagbaren, wie er sich etwa auf Plattformen wie Twitter darstellt) wird dann zum überdimensionierten „Zuhause“ aller. Dort obwalten nicht mehr die Verantwortungs- und Sanktionsmechanismen der Polis, sondern die weibliche Ökonomie des Oikos. Der Staat ist jedoch nicht das unbegrenzte Heim seiner Bewohner und mithin auch nicht dazu angehalten, alle möglichen Querkulturen zu hegen. Vielmehr hat er dafür zu sorgen, die Trennlinie zwischen innerer und äußerer Welt intakt zu halten und damit die Grenzen des Sagbaren im Sinne einer vorgegebenen Staatskultur durchzusetzen.
Dabei darf die Zerschlagung von Querulantentum und antistaatlicher Agitation, getragen von informationstechnologischer Freiheit und fundamentaloppositioneller Haltung, nicht einmal dort Halt machen, wo die heiligen Kühe der Demokratie weiden: Mehrheit, Volkswille, Meinungsfreiheit. Gerade diese sind das entscheidende Vehikel populistischer Zersetzungstendenzen und mithin die mächtigsten Waffen des ochlokratischen Populärliberalismus. Wo politische Legitimität mit der ungebremsten Artikulation beliebiger Partikularinteressen gleichgesetzt wird, wird der Staat vom Träger einer Ordnung zum bloßen Austragungsort widerstreitender Privatinteressen. Das ist das, was man heut allerorten sieht, auf den Straßen in Frankreich, auf Twitter in Deutschland.
Die Unterscheidung dieser beiden Sphären manifestiert sich aber nicht in abstrakten Parametern wie Mehrheit, Volkswille oder Meinungsfreiheit. Staatskultur bezeichnet eine Form politischer Repräsentation, die mehr ist als die Summe der jeweiligen gesellschaftlichen Forderungen ihrer Akteure. Sie ist die ästhetische und institutionelle Erscheinungsweise einer Ordnung, die strikt zwischen Privatheit und Öffentlichkeit unterscheidet. Sie zeigt sich in der Sakralität und Anmutung ihrer Ämter, in der Inszenierung ihrer Verwaltung und in der Ritualisierung ihrer Herrschaftsinstrumente. Endlich aber auch darin, wie sehr sie den Zugriff durch das Private unterbindet.
Afterliberalität
Ausgehend von dem Dargestellten mag der Gedanke aufkommen, damit werde einer Form des etatistischen Übergriffs das Wort geredet. Seit den ersten Liberalisierungswellen der 1960er-Jahre und insbesondere im Zuge des Aufkommens neoliberaler Politiken besteht jedoch ein großes Missverständnis in dem, was das freiheitliche Gemeinwesen ausmacht. Die bereits zu Anfang der 2000er-Jahre insbesondere von Peter Sloterdijk heraufbeschworene und heutzutage von Figuren wie Ulf Poschardt prominent propagierte Form eines laissez-faire Staates gewiss nicht. Liberalismus wird in diesem Kontext auf die einfältige Formel reduziert, Freiheit verlange, politische Unterdrückung ebenso zurückzudrängen wie gesellschaftliche Zwänge, die sich als alternativlose Notwendigkeiten ausgeben. Die seit Merkel in Verdacht geratene Alternativlosigkeit wird als etatistischer Würgegriff verstanden, weil sie mit dem Gedanken einhergeht, das Öffentliche sei nur eine erweiterte Form des Privaten. Diese Form liberaler Gouvernementalität befreit jedoch nicht den öffentlichen Raum, sondern stülpt ihm das Private über.
Aus diesem Grund tun sich Gestalten entsprechender Provenienz auch leicht damit, besonders legere, informelle und demonstrativ antiautoritäre Formen staatlicher Repräsentation zum Ausdruck politischer Freiheit zu erklären. Der Abbau von Distanz zwischen Staat und Bürger erscheint hier bereits als demokratischer Fortschritt. Was als Befreiung von Konventionen auftritt, ist aber in Wirklichkeit die Übertragung privater Umgangsformen auf Institutionen, deren Funktion gerade darin besteht, unter keinen Umständen privat zu sein.
In den 1960er-Jahren war dies insbesondere mit einem radikalen Einfall privater Lebensformen in den öffentlichen Raum verbunden: Kleidung, Sitte, Umgang und andere Formen des persönlichen Lebensvollzugs wurden öffentlich inszeniert. Ab der Jahrtausendwende ging dieser Prozess mit dem dezidierten Aufkommen institutioneller Skepsis und der sukzessiven Desavouierung staatlicher Strukturen einher. Das antiinstitutionelle Berserkertum Trumps etwa, stellt nur die logische Fortsetzung des nonchalanten, hemdsärmligen Obama-Auftritts dar. Heute ist es insbesondere der digitale Raum, in dem sich dieser Prozess widerspiegelt.
Auf das Verhältnis von Staat und Bürger übertragen, lässt sich für diese Denkungsart der Anspruch ableiten, staatliche Ordnung sei daran zu messen, welchen Raum sie für die Inszenierung privater Lebensvollzüge eröffnet. Auf diese Weise schwappen dann die Empörungswellen bei jedem neuen Fall hyperindividualisierter Meinungsmache nach außen. Die Geburt von Alternativmedien, Meinungsmachern und sogenannten Influencern mit hochstilisierten privaten Marotten ist die Folge.
Dieses ganze Weltverständnis einer radikalen Alternativpolitik lässt sich auf drei Irrungen des afterliberalen Phantasmas zurückführen:
- Raum: der Ruf nach weniger Staat, im kleinkarierten Liberalismus auf die Steuerlast reduziert. Dabei wird nicht zwischen einem Staat unterschieden, der den privaten Raum kontrolliert, und einem Staat, der seinen eigenen öffentlichen Raum behauptet. Da in diesem Weltverständnis alles privat ist, wird der Staat immer als Übergriff empfunden.
- Struktur: der als Staatsversagen deklarierte, zumeist jedoch selbstreferentielle Verlust der Kongruenz zwischen Individuum und Staat. Dass das Individuum seine eigenen Wünsche nicht vollständig in den Institutionen wiederfindet, erscheint bereits als Legitimationsdefizit der Institution.
- Zeit: die Vorstellung eines linearen Fortschritts, aufgrund dessen jede restaurative Bewegung als historischer Rückschritt erscheinen muss. Die Möglichkeit, dass politische Formen verloren gehen und bewusst wiederhergestellt werden müssen, ist innerhalb dieses Denkens kaum vorgesehen. Was einmal überwunden wurde, gilt unabhängig von seinem historischen Nutzen als endgültig delegitimiert.
Alle drei Widersprüche lassen sich im Begriff der Staatskultur auflösen. Die Staatskultur ist die symbolische Ordnung des gesamten Staatsgefüges. Sie ist kein Übergriff, sondern die Reaktion auf den populistischen Schwall und seine demokratische Zerstörungswut. Die Letztbegründung dieser Form von Staatskultur liegt in der strikten und unter Strafandrohung überwachten Trennung von öffentlicher Haltung und individueller Geltung.
Der entscheidende Unterschied besteht also nicht zwischen Freiheit und Autorität, sondern zwischen zwei Räumen, für die unterschiedliche Regeln gelten müssen. Gerade wer das Private vor staatlicher Penetration bewahren will, darf das Öffentliche nicht vom Privaten überwuchern lassen. Ohne diese Grenze wird der Staat gleichzeitig schwach und übergriffig: schwach im öffentlichen Raum, weil er keine Form mehr durchsetzen kann, und übergriffig im privaten Raum, weil immer neue gesellschaftliche Konflikte politisiert und administriert werden müssen.
Reaktion
Die Aufrechterhaltung und Verteidigung der Staatskultur trägt einen Teil jener als Räson bezeichneten Dimension eines gemeinsamen Nenners der Verantwortungsträger dieses Staates. Sie übersteigt diesen Begriff aber explizit, indem sie ihr Fundament nicht nur im gemeinsamen Interesse – der „Staatsräson“ – letztbegründet, sondern wesentlich auch die ästhetische Uniformierung – die „Staatskultur“ – ins Feld führt. Die Reinhaltung dieser Staatskultur erfolgt durch das Anziehen der Zügel im öffentlichen Raum und die Abgabe von Kontrolle im Privaten. Das Ganze ist verbunden mit einer scharfen – das heißt scharf überwachten und sanktionierten – Trennung zwischen diesen Sphären.
Es ist innerhalb der Domäne der Staatskultur auch unerheblich, wie wohlmeinend die verschiedenen Lager und Parteien auftreten: Der Staat muss mit einer hart angelegten Reaktion auf jeden Effekt der postmodernen Radikalindividualisierung und Radikalprivatisierung des Öffentlichen antworten, ganz gleich, welche Ausprägung er annimmt oder wie hehr seine Absichten sein mögen. Der liberalistische Übergriff auf den öffentlichen Raum ist nicht aus bestimmten Gründen, sondern per se und ab origine Träger einer Zersetzung öffentlicher Ordnung.
Insbesondere muss diese Trennung mit einer fundamentalen Kontrolle der sogenannten sozialen Medien einhergehen. Klarnamenpflicht, Sperrungen, harte Sanktionen, hohe ästhetische und ethische Eintrittshürden für das Recht auf Meinungsäußerung – das alles sind zutiefst richtige und rechte Haltungen. Die muss es geben, dort, wo sie bereits appliziert werden. Die müssen kommen, dort, wo sie nicht ausreichend vorherrschen.
Der Staat hat die im Gewand der Progressivität verkleideten Sitten und Normen der Digitalmoderne jedoch sehr viel strikter zu unterbinden, als dies im ersten Viertel dieses Jahrhunderts geschehen ist beziehungsweise als die sogenannte liberale Demokratie dazu überhaupt in der Lage wäre. In Anbetracht der Entwicklungen des letzten Jahrzehnts wird es nicht ausreichen, nur ordnend einzugreifen; der Staat muss gerade im digitalen Raum mit weitreichenden Restaurierungsmotiven tätig werden.
Staatskultur, in einem Metternich’schen Sinne, stellt die Rückführung der Staatsordnung auf Legitimität, Autorität und Stabilität dar und meint nicht den ökonomischen Kontrollwahn einer Verwaltung, die immer tiefer in das Privatleben ihrer Bürger eindringt, die Bürger wiederum im Öffentlichen anonym, unkontrolliert und uninszeniert wirken lässt. Der Staat muss anfangen, sich zu uniformieren, anders wird er im Wulst partikularer und ständig sich neu partikulierender Subkulturen untergehen.
Staatskultur ist aber keine stupide Form des etatistischen Übergriffs, sie ist das Gegenteil davon. Der Staat soll nicht das Private okkupieren und die Lebensführung seiner Bürger bis in die letzten Winkel normieren. Es ist vielmehr der ästhetische Machtvollzug, der dem öffentlichen Raum Form, Maß und Grenze verleiht und dadurch erst ermöglicht, dass das Private tatsächlich privat bleiben kann.
Eine Neorestauration will deshalb keine Rückkehr zum totalen Staat, sondern eine Wiederherstellung der verlorenen Differenz von Öffentlichkeit und Privatheit. Sie verlangt weniger die Expansion staatlicher Zuständigkeiten als deren Verdichtung. Diese Form der Reaktion gegen die liberale Selbstzerstörung kann nur auf der Grundlage der traditionellen Grundsätze von Hierarchie, Aristokratie und Führung möglich werden. Ersteres als Delegitimierung populistischer Unordnung; Zweiteres als permanente Form der Inszenierung von Öffentlichkeit; Letzteres schließlich als Anerkennung einer konsistenten Relation von Entscheidung und Verantwortung – das Paradigma bei Yarvin. „Der Reaktionär ist nicht der nostalgische Träumer abgeschaffter Vergangenheiten“, wie Nicolás Gómez Dávila schreibt, sondern der Jäger heiliger Schatten auf den ewigen Hügeln.