I I. Taten statt Akten
Im Alten Babylon wurden Gesetze weniger in den weichen Ton der Tafeln geritzt, als vielmehr mit der harten Peitsche in die Haut geschlagen. Wo die Züchtigung nicht mehr zureichte, sprach das Beil das letzte Urteil:
Codex Hammurabi, § 229: Baut ein Baumeister ein Haus und führt sein Werk nicht fest genug aus, sodass es einstürzt und den Eigentümer tötet, so ist jener Baumeister selbst zu töten.1
Der Codex kannte wenig Sühne und Wergeld, dafür umso mehr Verantwortung und Vergeltung. Es war die radikale Form einer an den Erfolg anknüpfende Sanktionierung2 , der jegliche Unterschiede zwischen Fahrlässigkeit und Vorsatz innerhalb des Tatbestandes fremd waren: Es spielte schlichtweg kaum eine Rolle, ob der Baumeister nach bestem Wissen handelte; entscheidend war, dass das Einstürzen des Hauses auch das Leben seines Urhebers besiegelte, wofern das Gefüge der Last nicht standhielt. Diese archaische Unerbittlichkeit mag das Individuum zermalmen, doch sie heiligt die Unverrückbarkeit der Ordnung. So ward beschlossen. In dieser intuitiv empfundenen Symmetrie der Gerechtigkeit – jenem unerbittlichen Talionsprinzip des „Aug um Auge“, das spätestens die Rechtsfortentwicklung der Aufklärung getilgt hat – existierte noch keine Trennung zwischen der Integrität eines Werkes und der Existenz seines Urhebers. Was den modernen Menschen erschrecken mag, ist die totale und radikale Abwesenheit jeder Ausflucht.
Der vermeintlich zivilisierte Mensch hat das Blut hingegen längst durch Tinte ersetzt; doch unter der polierten Oberfläche unserer Rechtsverfahren fault die Fähigkeit, für das eigene Tun einzustehen – auch gegen Widerstände. Gewiss ist es funktional gesehen eine zivilisatorische Errungenschaft, dass wir nicht mehr töten (müssen). Schließlich ersetzt der Übergang von der Vergeltung zur Resozialisierung einen animalisch-emotionalen Racheimpuls durch eine funktional-rationale Zweckmäßigkeit. Während aber der moderne Rechtsstaat die Tat bestraft, scheint er die Kategorie des Verantwortlichen zunehmend aufzulösen. Ob diese zivilisatorischen Selbstbeschränkungen einen moralischen „Fortschritt“ darstellen, bleibt eine Frage der Perspektive. Vielleicht haben wir schlichtweg auch vergessen, was Töten bedeutete: die Anerkennung von Schuld. Schuld ist der Preis für die Souveränität über das eigene Handeln. Der Codex Hammurabi atmet zwischen seinen Kolumnen und Registern, den Vorgängern moderner Schriftzeilen, eben diese Härte: Wer die Welt verändern wollte, musste bereit sein, die Last der Verantwortung buchstäblich auf seinen Schultern zu tragen und unter den Ruinen seines Werkes notfalls zu sterben.
Unsere Epoche hat die Grausamkeiten des Codex Hammurabi abgeschafft – und für viele auch die klare persönliche Zurechnung. Geblieben ist eine gnadenlos mitleidige Justiz. Diese Erosion der Verantwortung ist kein abstraktes juristisches Problem, sondern der Stoff, der unsere gesellschaftliche Kohäsion und Stabilität zersetzt. Ein Wirtschaftssystem stürzt in die Unbezahlbarkeit von Immobilien hinab. Niemand ist verantwortlich – aber alle haben korrekt gearbeitet. Bauen wird unter der Normenlast unübersichtlich komplex und für den Mittelstand unbezahlbar. Niemand ist verantwortlich – aber alle haben ihre Zuständigkeit gewahrt. Energiepreise treiben die Materialpreise hinauf. Niemand ist verantwortlich – aber alles lief nach Vorschrift. Migration verschärft die Wohnraumknappheit und überfordert Polizei, Justiz und Kommunen. Niemand ist verantwortlich – aber alle haben regelkonform beschlossen. Es ist das Paradoxon der Moderne: Das Projekt scheitert an der Summe korrekt erfüllter Teilaspekte, nicht an der Übertretung der Regeln, sondern an deren steriler Perfektion. Das ist kein Fortschritt. Wir erleben die finale Delegierung von Souveränität ins Nirgendwo.
Während wir das Individuum durch Normen entmündigen, verliert der Staat zunehmend an Kraft, das Gewaltmonopol zu behaupten und Kernkompetenzen zu wahren: Wir schreiben Sicherheits- und Nutzungskonzepte für Weihnachtsmärkte, Messerverbotszonen und Bahnhöfe in stetig anwachsenden Aktenbergen nieder – und erleben doch, dass der öffentliche Raum nur noch verwaltet und nicht geschützt wird. Wir perfektionieren Genehmigungs- und Nachweisketten bis zur Selbstparodie – und stehen dann vor gesperrten Brücken, überlasteten Schienen und ungebautem Wohnraum, weil die Verfahren zum rituellen Selbstzweck geworden sind und das Ziel wie ein kriechendes Siechtum verschlingen. Wir normalisieren die organisierte Verantwortungslosigkeit in klimatisierten Sitzungssälen, während das Rückgrat individueller unternehmerischer Tatkraft unter der Last der Rechtskultur zerbricht. Wir leben in einem Rechtssystem, das den Fehler so obsessiv fürchtet, dass es das Gelingen unmöglich macht. Wir leben in einem Zeitalter der organisierten Unschuld, in der Ruinen und Menschenleben nur noch Aktenvorgänge sind und das physische Scheitern hinter prozeduraler Korrektheit verschwindet. Recht ohne wirksame Zurechnung bleibt unverbindliche Prosa. Eine Ordnung, in der niemand mehr zur Rechenschaft gezogen werden kann, ist keine Ordnung mehr, sondern eine organisierte Verantwortungslosigkeit. Und wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerspruch zur Pflicht.
II. Domestizierung zum Rädchen
Noch vor anderthalb Jahrhunderten stand ein Ingenieur persönlich für sein Werk ein: 1884 ließ der Zirkusunternehmer Phineas Taylor Barnum öffentlichkeitswirksam 21 Elefanten3 über die frisch eröffnete Brooklyn Bridge des aus Thüringen stammenden Ingenieurs Johann August Röbling laufen, um der Öffentlichkeit ihre Stabilität zu demonstrieren. 1937 wurden nach Fertigstellung der Zweiten Reichsbrücke in Wien probehalber 84 Lastkraftwagen und 28 mit Steinen beladene Straßenbahnwagen über mehrere Tage aufgestellt – entweder sie hält, oder sie hält nicht.4 Verantwortung wurde hier öffentlich zelebriert; Erfolg und Scheitern lagen offen zutage. Es war die Einheit von Risiko und Entscheidung.
Gerade weil diese Bewährungsprobe so hart und so sichtbar war, führt eine lange, unspektakuläre Linie – eine Genealogie der Domestizierung – vom Heroismus Einzelner zum Rädchen im Getriebe unserer Gegenwart. Die Entwicklung verlief schrittweise. Bereits in den 1920er Jahren erschien die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), um öffentliche Vergaben zu regeln. In den 1970er Jahren überrollte eine Welle von Sozial- und Sicherheitsgesetzen das Land; die Ölkrise 1973 brachte erste Wärmeschutzverordnungen und die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) mit ihren definierten Leistungsphasen. In den 1990ern und 2000ern wuchs der Apparat durch EU-Vergaberichtlinien und Compliance-Vorgaben weiter. Jeder Skandal zog strengere Regeln nach sich: Einstürze wie der von Bad Reichenhall (2006) führten zu verschärften Überwachungsvorschriften. Gleichzeitig wurden Bauprojekte technisch komplexer. Als Resultat gibt es heute für jeden Aspekt Spezialisten mit Teilleistungen, Sonderversicherungen und öffentliche Geldgeber, die Nachweise stapeln. Doch Komplexität darf niemals als intellektuelles Versteck für Verantwortungslosigkeit und Entscheidungsarmut dienen: Wer heute entscheidet, trägt oft kein Risiko; wer das Risiko trägt, hat häufig nicht entschieden.
Diese Verschiebung ist kein Zufall, sondern das Produkt von Anreizen. Unser Dienst- und Haftungsrecht macht den persönlichen Alleingang gefährlich, während das Befolgen von Vorschriften als sicherster Weg gilt. Zugleich werden politisch immer neue Ziele parallel vorgegeben – Klimaschutz, Barrierefreiheit, Denkmalschutz, Haushaltssperren –, ohne Prioritäten zu setzen. Jede Instanz handelt aus ihrer partikularen Rationalität, erhöht zur eigenen Entlastung die Zahl der Prüf- und Kontrollschleifen und tarnt Vorsicht als Verantwortungsbewusstsein. Es ist die institutionelle Angst vor der singulären Verantwortung – eine vorauseilende Abwehr von Schuld.5
Wenn etliche Instanzen an einem Problem herumdoktern, entsteht Versagen als systemisches Gruppenprodukt eines zunehmend fragilen Systems, weil Zuständigkeit und Entscheidungsgewalt erodieren, ohne dass jemand diesen Verlust ausspricht. So geht aus dem Jahresbericht 2025 des Berliner Rechnungshofs hervor, dass von 37 Katastrophenschutzbehörden fünf nicht einmal wussten, dass sie Teil des Katastrophenschutzes sind.6 Der Anschlag auf die marode Infrastruktur in der Hauptstadt Anfang 2026 verdeutlichte dieses Staatsversagen einmal mehr. Es ist der Ausdruck einer Ordnung, die den Ernstfall verdrängt: Ein hochkomplexes System bräuchte eine Spitze, die im Zweifel das letzte Wort spricht.
III. Anatomie der Feigheit
Helmut Schmidt bemerkte einmal, die Deutschen hätten die Neigung, sich zu ängstigen.7 Diese Angstneigung verknüpfte der Altkanzler mit der Erfahrung „seit dem Ende von Nazi- Zeit und Krieg“ und illustrierte sie mit späteren Angstdebatten – Rinderwahn, Waldsterben, der Sorge vor einem Kernkraftunglück. Zum Glück blieb dem 2015 verstorbenen Hamburger in seinem Jahrhundertleben erspart, die Letzte Generation als genealogische Fortsetzung dieser Kette noch erleben zu müssen. Mit Gewissheit lässt sich in einer psychologischen Lesart von Helmut Schmidts Reflexion über so manche deutschen Eigenarten auch die Spur eines transgenerationalen Traumas lesen.
Dabei ist es die bittere Ironie unserer Zeit, dass der Sicherheitsinstinkt in sein Gegenteil umschlägt: Aus dem konservativen Sicherheitsbegriff als einer vitalen Wehrhaftigkeit und Stabilität wurde ein bürgerlich-liberaler Vollkaskowunsch – der in einem übergriffigen Staat hypertrophiert. Wenn der Schutz des Bürgers zum lückenlosen Überwachungs- und Absicherungssystem mutiert, erstickt die Ordnung genau jene Lebenskraft, die sie eigentlich bewahren sollte. Ein souveräner Staat gibt den Rahmen vor und vertraut auf die Resilienz und Tatkraft seiner Bürger; ein schwacher Staat hingegen versucht sein Misstrauen durch einen Wust an Verordnungen zu kompensieren, in dem am Ende sowohl die Ordnung als auch die Freiheit ersticken.8 Ein gesunder Staatsorganismus zeichnet sich durch die Klarheit seiner wenigen, aber unumstößlichen Prinzipien aus – nicht durch die Masse seiner karzinomatös wuchernden Verordnungen. Die heutige Regelwut und Verordnungskrätze sind das Erschöpfungszeichen eines erlahmenden Staatskorpus, der die Kontrolle über das Wesentliche verloren hat und somnambul in eine Zukunft ohne Ziel wandelt.
Es geht hierbei nicht um die Sehnsucht nach gesetzloser Willkür oder um eine Rückabwicklung der Rechtsfortentwicklung der letzten Jahrzehnte und Jahrhunderte, sondern um eine zukunftsgewandte Änderung des Menschenbildes, die langfristig heilsam auf die ordnungspolitische Ebene zurückwirkt. Es geht um die Wiederentdeckung berufsständischer Ehre. Es kann zurecht eingewendet werden, dass „Ehre“ kein juristischer Begriff und „Ehrenmorde“ ein importiertes Phänomen seien. Doch genau hier liegt der Irrtum: Wo das innere Korrektiv wegbricht, muss der Staat zwangsläufig mit äußerem Zwang nachbessern – ein teurer und letztlich zum Scheitern verurteilter Ersatz für ein gefestigtes Individuum.
Hinzu kommt, dass sich nach Jahrzehnten der Wohlstandsverwahrlosung eine risikoaverse Gesellschaft geformt hat. In der Privatwirtschaft mag das durch Wettbewerb begrenzt werden, aber im öffentlichen Sektor, wo es primär um Pflichterfüllung geht, hat sich diese Mentalität vollends entfaltet.9 Es ist kaum möglich, an dieser Stelle nicht an die kontemporäre Weisheit des US-amerikanischen Schriftstellers Michael Hopf zu denken, der in seinem postapokalyptischen Roman 2016 einen seiner Charaktere nach dem Zusammenbruch der Zivilisation sinngemäß konstatieren ließ: Schwere Zeiten schaffen starke Menschen, starke Menschen schaffen gute Zeiten, gute Zeiten schaffen schwache Menschen, schwache Menschen schaffen schwere Zeiten.
Fehlerkultur heißt heute oft, Fehler gar nicht erst zuzugeben, sondern durch Prozesse zu verhindern. Das hat uns einerseits eine sehr hohe technische Standardsicherheit beschert – Bauten in Deutschland stürzen selten ein, brennen selten lichterloh. Doch Komplexität darf kein Vorwand für die moralische Diffusion sein; technische Arbeitsteilung entbindet nicht von der Pflicht zur letztinstanzlichen – beinahe eschatologischen – persönlichen Entscheidungsgewalt.
Vor diesem Hintergrund erscheint auch die große Schuld-Erzählung des Dostojewski in neuem Lichte. Der moderne Staat hat sie ins ad absurdum verkehrt: Wir führen heute den lückenlosen Nachweis, um die Schuld gar nicht erst entstehen zu lassen. Wir müssen wieder lernen, vor den (eigenen) Werken zu zittern. Nicht aus Scheu vor dem Disziplinarverfahren, sondern aus Ehrfurcht vor der (eigenen) Schöpfung. Im Sinne des großen russischen Schriftstellers brauchen wir eine Heimkehr des Sünders, der seine Schuld nicht hinter Paragraphen leugnet, sondern sich ihr als eigenstes Schicksal stellt. Im letzten Augenblick wird uns nicht gefragt werden, ob wir jede Frist gewahrt und jedes Gesetz befolgt haben. In letzter Instanz werden wir gefragt: Hast du gewirkt oder hast du dein Dasein lediglich verwaltet? Hast du Stein auf Stein gesetzt oder dich hinter Ausreden und Gesetzen versteckt? Frei nach Dostojewski wartet im tiefsten Grunde die letzte Wahrheit, die kein Paragraph je erfassen kann: Wir sind nur dort wirklich frei, wo wir bereit sind, schuldig zu werden. Wer vor der Last der Verantwortung flieht, flieht vor dem Leben selbst. Nur wer zu fallen bereit ist, besitzt das Recht zu stehen.
Codex Hammurabi, § 232: Wer das Haus, das er gebaut hat, nicht festgemacht hat und es eingefallen ist, so wird er aus seinem eignen Vermögen das Haus, das eingefallen ist, aufbauen.
- L. W. King (Übers.): The Code of Hammurabi (London: Luzac and Co., 1902), § 229. ↩︎
- Lesart im modernen Kontrast zu Vorsatz und Fahrlässigkeit als Haftungsmaßstab: § 276 BGB. ↩︎
- McCullough, David: The Great Bridge. The Epic Story of the Building of the Brooklyn Bridge, New York:
Simon and Schuster, 1972, S. 546. ↩︎ - Schneider, Friedrich: Die Reichsbrücke. Die schicksalhafte Geschichte eines 110-jährigen Donauüberganges
1876–1986, Wien 1987, S. 57–58. ↩︎ - Normenkontrollrat Baden-Württemberg: Entlastung von Bürokratie und Baukosten durch Optimierung des
Brandschutzes. Empfehlungsbericht, Stuttgart 2021. ↩︎ - Rechnungshof von Berlin: Pressemitteilung zum Jahresbericht 2025 – „Berlin muss jetzt umsteuern: Uferlose
Ausgaben gefährden Berlins Zukunft. Steuerungsdefizite, Einnahmeverluste und Geldverschwendung in der
Verwaltung“, 27.11.2025. ↩︎ - Schmidt, Helmut: Interview in: FOCUS, 04.04.2011 („Die Deutschen neigen zur Angst“). ↩︎
- Tacitus: Annales, III, 27 („corruptissima re publica plurimae leges“) ↩︎
- Stiftung Familienunternehmen (Hrsg.): Kulturelle Ursachen der Überbürokratisierung (Studie), München
2025, S. 6. ↩︎