Von nationaler zu jungkonservativer Rechten
Der Jungkonservatismus entstand nach dem ersten Weltkrieg auf dem gleichen Boden wie der Neue Nationalismus, zog hinsichtlich der Bewertung der Nation aber spezifisch andere Schlussfolgerungen. In der sich zuspitzenden Krise der Weimarer Republik sah er die Chance, den irrigen nationalistischen Konsens auf der Rechten dialektisch abzulösen. Das strukturelle Bezugsproblem der Nation, auf das er mit einer idealistischen Neubewertung des „Reiches“ Antwort gab, betraf schon damals die staatsbürgerliche „Integration“. Der Neue Nationalismus suchte die Integration aller Klassen des Volkes zur staatlich organisierten, kämpfenden Gemeinschaft im Weltkrieg. Jeder Krieg der Zukunft würde totaler Krieg sein, also sei die Überwindung der liberalen Trennung von Staat und Gesellschaft eine Überlebensfrage für die Nation. Dieser „Nationale Sozialismus“ sollte v.a. durch den Anspruch des proletarischen Volksteils auf national-demokratische Partizipation eingeleitet werden.
Der Jungkonservatismus auf der anderen Seite war eng mit der Volkstumsbewegung der deutschen Peripherie verbunden. Das westliche Versprechen der national-staatlichen „Selbstbestimmung der Völker“ hatte man dort noch mehr als in „Binnendeutschland“ als Lüge erfahren. In Ostmitteleuropa, in den nun neu konstruierten Nationalstaaten im französischen Einflussbereich wurde deren innerer Homogenitätsanspruch zum Kampfmittel gegen den historischen Stand der Deutschen. Dieser geopolitische Kontext erforderte von der deutschen Rechten, den Nationalstaat auch bei sich zu hinterfragen, um ihre europäische Sendung zurückzugewinnen. Innenpolitisch verfolgte der Jungkonservatismus das Ziel der Schließung der Rechten also nicht im Zeichen des Nationalstaates, sondern des Reiches, und nicht nur der kleindeutsch-nationalen Rechten, sondern der gesamt-deutschen und letztendlich der europäischen. Ihr Leitbild war nicht die massendemokratische Mobilisierung, sondern die neue Aristokratie, die durch staatliche Reformen dem Volk die Annahme einer neuen „organischen“ Gliederung ermöglichen sollte.
Der Neue Nationalismus ließ es aufgrund der faktisch geringen Zuwanderung und einem deutschen Geburtenüberschuss in den 1920er Jahren noch zu, seine Propagierung der nationalen Integration völkisch zu „framen“, ohne in Verlegenheit zu kommen, eine Antwort auf die Frage liefern zu müssen, was mit den nicht-deutschen oder nicht-assimilationsfähigen Staatsbürgern zu tun sei. Heute, nach der Massenmigration und -einbürgerung, ist diese Frage Hauptbelastungsmoment der neuen rechten Koalition. Die faktische Multiethnizität des Staatsvolkes wirkt für das Integrationsprogramm des ethnischen Nationalismus wie ein Störfaktor, und er kann sich nur durch das Versprechen am Leben halten, sie durch „Remigration“ rückabzuwickeln zu können. Scheitert dieses, wird klar, dass es der Konservatismus ist, der auf der Rechten heute die zeitgemäßeren Antworten auf die entscheidenden Probleme gibt.
Die Veranlagung der entsprechenden problematischen Evolutionstendenz des Nationalstaates wurde vom Jungkonservatismus damals bereits gesehen. Edgar Julius Jung, der als ihr maßgeblicher Kopf gelten kann, hatte sich selbst darum vom Neuen Nationalismus abgewandt. In der zweiten Auflage seiner Herrschaft der Minderwertigen von 1929 ging er schon so weit, den Nationalstaat mit Ersetzungsmigration in Verbindung zu bringen. Er bemerkte etwa, in Frankreich, da das Volk dort zur Nation atomisiert sei, sei es typisch, dass Schwarze bedenkenlos als Franzosen anerkannt würden, während man ihnen in der germanisch-angelsächsischen Welt die Integration verweigere. Daher rät er uns, den Begriffsgebrauch von „Nation“ streng auf die französische Bedeutung als Gesamtheit der Staatsbürger zu beschränken und zur Umschreibung deutscher Verhältnisse mit alternativen Begrifflichkeiten „Staatsbevölkerung“ und „staatsführendes Volk“ prinzipiell zu unterscheiden.
Der wahre konservative, „organische“ Staat kehrt die Dynamik des anorganischen Nationalstaates, die in diese Richtung führt, um. Er schafft zunächst durch Rahmengesetzgebung, nicht durch homogenisierenden Durchgriff, die Voraussetzungen für die Regenration der gegliederten volklichen Unterbauung, auf die der Staat angewiesen ist. Dies nimmt die Form eines langwierigen Reformprozesses an, in dem gesellschaftlicher Selbstverwaltung ausgebaut wird und sich der Staat auf seine Kernaufgaben zurückzieht. Ziel ist es, das Volk vor den negativen Konsequenzen staatlicher Integration zu bewahren, seine „Ent-Massung“ und insofern Nation Masse bedeutet auch Ent-Nationalisierung, um den überlieferten nationalen, ethnischen Charakter der Deutschen als tragendes Volk eines starken Staates nach innen und als Reichsvolk mit europäischer Sendung nach außen wieder freizusetzen.
Neue Anknüpfungspunkte
Folgt aber nicht daraus, dass wenn das Volk erstmal atomisiert ist, der Nationalstaat ob wir wollen oder nicht, für es seine unersetzbare Form und damit seine völkische Umgründung die einzige Methode ist, es zu retten? Jung formuliert seine Gedanken jedenfalls explizit zu einem Zeitpunkt, „da die Auflösung sich vollendet“. Die Ansatzpunkte erneuerter organischer Gliederung sind durchaus nicht gegeben, sie müssen erst aktiv neu identifiziert und gepflegt werden. Die Chance besteht darin, dass die Krise des Nationalstaates selbst sie hervorsprießen lässt, infolge seiner Überdehnung und der Aktivierung von Widerstandstendenzen gegen die Konsequenzen seiner liberal-reaktionären Aufrechterhaltungsversuche. Er selbst hat aus einem gegliederten Volk eine Masse geschaffen, deren Fliehkräfte er kaum mehr integrieren kann. Die Nation hat ihre integrative Bindekraft heute für einen Großteil der Bevölkerung dauerhaft verloren, es bilden sich Parallelgesellschaften mit prä- und postnationalen Identitäten, die sich der Assimilation durch den Werteuniversalismus des Sozialstaates, der die deutsche Mehrheitsgesellschaft vermeintlich zusammenhält, widersetzen; dessen wegbrechende Finanzierbarkeit erzwingt Reformen, durch die partikulare Zugehörigkeiten zukünftig umso mehr an Bedeutung zurückgewinnen, die den Ausfall staatlicher Leistungen ersetzen müssen; Bürger ziehen sich ins Private zurück, die staatsbeherrschenden Parteien verlieren ihre gesellschaftsdurchdringenden Bindungen.
Die klassische nationalstaatliche politische Technologie, soziale Spannungen durch Egalisierung und Integration der Staatsbürger zu behandeln, hat sich für eine Rechte, die unter faktisch multiethnischen Bedingungen am ethnischen Volksbegriff festhalten will, disqualifiziert. Ihr korrespondierender Staatsbegriff kann in Zukunft also nicht mehr national sein. Gefragt werden wird nach post-nationalen Organisationsformen von Staat und Gesellschaft, die zukünftig in der Lage sind, mit der neuen, nicht nur, aber auch ethnischen Inhomogenität der Staatsbevölkerung und den sich aus ihr ergebenen Ordnungsproblemen umzugehen. Nicht indem sie diese in sich absorbiert und gleichschaltet, sondern indem sie objektive und natürliche Ungleichheit wieder anzuerkennen und auch robust so zu behandeln lernt, anstatt wie soziale Konstruktionen. Wo das aus nationalliberaler Sicht negative Tendenzen sind, kann der Konservatismus positiv ansetzen, um die Krisensymptome gegen die Krisenursachen zu mobilisieren. Sein Ziel ist die Erneuerung jener gesellschaftlichen Unterbauung des Staates, die er voraussetzt, um zu funktionieren, stark und gleichzeitig schlank zu sein, die er selbst aber von oben nur zerstören, nicht konstruieren oder neuschaffen kann. Diese Voraussetzung ist das Volk, nicht die Nation. Deshalb wird der Staat zwecks Rettung der nationalen Homogenität keine ethnische Remigration durchführen. So originell war Böckenförde gar nicht.
Die Rechte heute assoziiert mit Nationalstaat aber das Gegenteil: einen Staat der diese seine volklichen Voraussetzungen aktiv garantiert, auch wiederherstellen kann und soll, und daher in der intellektuellen Kontinuität des Neuen Nationalismus totales Zugriffsrecht auf die Gesellschaft beansprucht. Sie misst die BRD daher an völlig falschen Maßstäben. Es ist gerade ihre nationale Komponente, die ethnisch deutsche und nichtdeutsche Staatsbürger in eine lediglich austauschbar „deutsch“ etikettierte Nation verschmilzt. Der geopolitische Revolutionskrieg gegen das russische Reich, bei dem es darum geht, in der Ukraine einen westlichen multiethnischen Nationalstaat zu installieren, soll diese Identifikation der „neuen Deutschen“ mit ihrer Nation und ihren Werten vorantreiben. Und die Rechte, die der Wehrpflicht als Ideologie der Integration des Volkes zur Nation verhängt, fällt darauf rein.
Sie merkt daher auch nicht, dass sie selbst Teil der Dekonsolidierung des Nationalstaates ist, den sie retten zu wollen beansprucht. Die Forderung nach „Remigration“ ist für den Nationalstaat selbst ein Faktor der ethnischen Inhomogenität, der Versuch, unter Berufung auf einen Teil des Staatsvolkes andersethnische Mitglieder der Nation zu diskriminieren. Positive Diskriminierung von Minderheiten ist kein anti-deutsches Instrument im ethnischen Sinne, sondern eines der positiven nationalen Integration des Staatsvolkes, das nicht nur formell, sondern auch materiell gleich sein und in dem keine Teilgruppe eine strukturelle Dominanz ausüben soll. Nur wirkt sie sich zulasten der bisher dominierenden ethnischen Gruppe innerhalb der Nation aus. Die Deutschen drohen nicht deswegen verdrängt zu werden, weil der Staat das forciert, sondern weil sie den Willen zur biologischen Reproduktion verloren und an die leeren Fürsorgeversprechen des Wohlfahrtsstaates ausgelagert haben. Der Staat verwaltet lediglich die Konsequenzen seiner selbstverursachten Krise und versucht die Krisenreaktionen durch nationalisierende Maßnahmen zu planieren. Das ist der Kern seines Kampfes gegen die rechte Opposition.
Umschichtung auf der Rechten
Die Berufung der Rechten auf die deutsche Nation und ihr völkisches Fundament perlt an der historisch-soziologischen Wirklichkeit „ihres“ Nationalstaates ab. Das ist ihr geschichtliches Dilemma. Ihre Illusionen ließen sich Jahrzehnte im polit-intellektuellen Ghetto, ausgeschlossen von jeder politischen Entscheidungsbeteiligung in der BRD hegen, heute sehen wir, dass sie die sich neuformierende Rechte in die staatspolitische Sackgasse führt. Die „nationale Rechte“ wurde durch die alte BRD und ihren Wiedervereinigungsdiskurs politisiert und versucht heute dem parteipolitischen Populismus als Reaktionsbewegung auf die Auflösung dieses Nationalstaates ihre restaurative Programmatik unterzuschieben. Vollkommen konsolidiert haben sich diese Versuche noch nicht. Die AfD ist nach über 10 Jahren bei der Entwicklung einer nationalistischen Ideologie nicht so weit, wie man es hätte erwarten könne und ihr Erfolg hängt an Variablen, die sie nicht beherrscht. Der parteipolitische Populismus bleibt programmatisch plastisch. Die nächsten Jahre werden darüber entscheiden, in welche Richtung er geht. Die führenden Kräfte der Rechten müssen immer mitdenken, dass die Masse sie im nächsten Moment verschlingen kann. Wenn um den Willen von Volk und Staat unpopulären Maßnahmen nötig sind, dürfen die Führer der Rechten nicht aus populistischer Rücksichtnahmen von ihnen absehen. Und diese werden davon diktiert, dass der Nationalstaat heute historisch nicht im Auf-, sondern Abbau begriffen ist. Unsere Aufgabenstellung ist eine völlig andere als die, die sich dem integralen Nationalismus stellte, als er die Hegemonie in der Rechten übernahm. Die Probleme, vor denen der Staat steht, sind mit dem Instrumentarium nationaler sozialpolitischer Integration und Homogenisierung nicht mehr zu bewältigen. Ziel muss die Ent-Massung des Volkes sein, damit es wieder Volk wird, und das erfordert die Überwindung des massen-nationalistischen Prinzips. Für die Basis des Populismus kann dies nur ein schmerzhafter Prozess sein, und dennoch muss sie ihn mandatieren. Auf dieses Ziel bezieht sich die Notwendigkeit seiner politischen Transformation. Ansonsten wird er vom Vehikel, dessen die Rechte sich bedient, zu einer Kraft, durch die sie sich beherrschen lässt. Und das wäre ihr Ende.
Denn das Risiko der linksliberalen Restauration ist nicht aus der Welt. Mit dem ethnischen Nationalismus hat die Rechte dieser nichts entgegenzusetzen. Im äußersten Fall führt ihr national-demokratisches Homogenitätsargument unter den Vorzeichen ihrer Gegner dazu, ihre eigene Repression und die Einschmelzung der Deutschen in der multiethnischen Nation zu legitimieren. Dieses Szenario hat die Rechte nicht auf dem Schirm, obwohl die linksliberale Zurüstung des Patriotismus- Schlagwortes gegen die AfD längst angelaufen ist. Jeder auch „ethnisch homogene“ Nationalstaat ist bereits ein Melting Pot im Kleinen. Er hat infolge von zwei Weltkriegen „deutsche Völker“ und Stämme zu einem Staatsvolk der „Deutschen“, „Deutschland“ von einem Reichs- zu einem Staatsbegriff gemacht und er wird aus beiden noch eine multiethnische Nation konstruieren. Wenn die „Homogenität des Volkes“ gefordert wird läuft das heute automatisch zulasten des ethnisch deutschen Teils des Staatsvolkes hinaus. Assimilation in den deutschen Melting Pot und Remigration sind zwei Seiten derselben Medaille, wie von ihren Wortführern auch offen erklärt wird. Es fällt schwer, dort die Alternative zum herrschenden Regime zu erkennen. „Remigration“ ist Teil von ihm, sie dient seiner Stabilisierung, sie hält die Rechte intellektuell einer vergangenen Epoche verhaftet und politisch dem staatlichen Damoklesschwert ausgeliefert.
In den nächsten fünf bis zehn Jahren wird die nationalistische Rechte absterben, da ihrem Programm der Boden entzogen wird. Ihr letzter historischer Höhepunkt wird die kommende erste Regierungsbeteiligung der AfD sein. Scheitert sie, wird ein Teil der nationalen Rechten gegen die aus ihrer Sicht zu unentschlossen verfolgte Remigrationspolitik und gegen den Staat radikalisieren. In den 30ern des 21 Jahrhunderts werden sich die Verhältnisse dann so verändert haben, dass ein „neuer Konservatismus“ (Martin Sellner) möglich wird, der seine Position als Zentrum der Rechten wieder einnimmt. Er wird die Auflösung des Nationalstaates als historischen Vorgang voraussetzen, aber die Chancen erkennen: Die Desintegration von Staat und Nation gibt das Volk wieder frei und führt dadurch zur Aktualisierung der zentralen Voraussetzung nicht nur des ethnischen Volksbegriffs, sondern des traditionellen deutschen Reichs- und Ordnungsdenkens.
Sein Programm richtet sich gegen alle theoretischen Verknüpfungen von „Demokratie“ mit einer substanziellen „Art zu leben“ aller Angehörigen der Nation, es stellt sich auf den Standpunkt des Rechts nicht nach Demokratiekriterien durchregulierter, nicht einer staatsbürgerlichen, sondern partikularen, auch ethnischen Moral unterliegende Sphären. Ansprüche, die sich auf die staatsunmittelbare Gleichheit der Staatsbürgerschaft beziehen, werden auf ein die Existenz sicherndes Minimum reduziert, alle weiteren Für- und Vorsorgefunktionen fallen wieder der Selbstverantwortung und partikularen Zugehörigkeiten zu. Mechanische, funktionelle Wiederbelastung natürlicher Gemeinschaften, nicht rein ideelle, obzwar diese unabdinglich sind, sondern praktische und spürbare Anreize führen zu Gründung und Aufrechterhaltung von Familien. Deren Zerfall muss permanent und auf allen Ebenen entgegengearbeitet werden, was ebenfalls der Staat nicht leisten kann. Die verfassungsmäßige Rechtsgleichheit der Einzelnen wird gewahrt, aber durch organische Zugehörigkeiten, Gruppen, die für sich verschieden sind, gefiltert und gegliedert. „Organisch“ nennen wir die dadurch wiederentstehenden Zwischenebenen, die die individualistische Staatsunmittelbarkeit abdämpfen, die den Einzelnen zu mehr machen als Angehörigen einer „Nation“ qua Passbesitz. Nicht die Verschmelzung von Staat und Volk zu einer nationalen Einheit gibt einem Staat sein ethno-kulturelles Gepräge, sondern die starke Eigenständigkeit des tragenden Volkes im Staat.
Die Verteidigung eines formalen rechtlichen Gleichheitsbegriffs hat folgende Funktion: Steht der Einzelne dem Staat nicht mehr nur als Staatsbürger unmittelbar gegenüber, verlieren seine Grundrechtsansprüche die Funktion einer Waffe des Staates gegen seine soziale Eingliederung. Die Anerkennung der Objektivität für den Staat unverfügbarer Gruppenzugehörigkeiten wird dadurch zur neuen Grunddisposition staatlicher Ordnungspolitik. Prinzipien kommunitärer und genossenschaftlicher Organisation, der indirekten Wahl und der persönlichen Verantwortlichkeit, überhaupt das Recht der gewordenen Persönlichkeit vor dem Geltungsanspruch des Individuums, treten an die Stelle abstrakter gleichmachender Verfahren. Menschen zu befähigen, ihren Rang zu finden und sich ihm gemäß in ein Bestehendes einzuordnen, ist konservative in Gegensatz zu linker Sozialpolitik. Während jene die Perpetuierung der Emanzipation zum Ziel hat, setzt diese Anreize zur Selbstbindung, Selbsthilfe und dauernder Verwurzelung. Sie begünstigt langfristig verwurzelte Gruppenzugehörigkeiten und deprivilegiert so nichtverortetes Volkstum.
Der „wahre Staat“ beschränkt sich im engeren Sinne auf die Spitze dieses gegliederten Unterbaus aus sich so weit wie möglich selbsttragender Lebenskreise. Den Weg dahin zu bahnen ist eine Frage detaillierter institutioneller Reformschritte. Dieser Notwendigkeit kann man sich auf der Rechten nicht entziehen. Die Beschäftigung mit der abstrakten Wünschbarkeit der Wiederherstellung einer ethnisch homogenen Nation, die es nicht mehr gibt, lenkt sie davon ab. Wahrer Staatswille fordert Männer und Frauen, die sich mit dem Unangenehmen und dem Ausnahmefall beschäftigen, die auf lange Sicht für sich und für andere bereit sind, undankbare Kleinarbeit zu leisten und sich durch nichts im Leben dazu verführen lassen, ihre Hoffnung auf große, vermeintlich rettende Einheitslösungen zu setzen. Sie werden den Zweckoptimismus zurückweisen und tapferen Pessimismus atmen.
Scheideweg
Eine klare Vorwegnahme künftiger politischer Formen ist damit offenkundig nicht gemacht und nur so grob umrissen, wie es bei Formulierung eines programmatischen Minimalkonsenses verantwortbar ist. Wie sollte das auch anders möglich sein? Leisten tun sich das nur restaurative Programme, die die Zukunft zu kennen glauben, weil sie sie nach der Vergangenheit zeichnen. Als „Mythos“ ist die Idee des „Reiches“ nicht politologisch definiert. Er hat selbst keine unmittelbare institutionelle Wirklichkeit und kann sie nicht haben. Es gibt in ihm kein Lehenswesen und keinen Kaiser – „Das Kaisertum ist der deutsche Geist“ (Constantin Frantz). Er soll auch nicht die Masse für nichtverwirklichbare Pläne mobilisieren, sondern die Wenigen begeistern, die zukünftig auf allen Ebenen verantwortungsvoll zu handeln haben werden. Dazu brauchen sie keine umfassende Ideologie, aber eine neue Hermeneutik der Wirklichkeit, die flexibel und konsistent genug ist, um auch unter den neuen, nach den Kriterien der liberalen politischen Moderne kontraintuitiven Verhältnissen sinnstiftend zu sein und Handlungsorientierung zu bieten.
Der Nationalstaat ist eine solche tiefsitzende politische Hermeneutik, die das rechte Bild der Wirklichkeit verstellt. An ihre Stelle muss eine des Reiches treten. Sie setzt an die Stelle typisch nationalstaatlicher Unterscheidungen andere, die von Staatlichkeit und Nationalität als zwei kontingente Prinzipien, einer nationalen Volkszugehörigkeit diesseits des Staates und einer Staatangehörigkeit jenseits der volksmäßigen Nationalität. Sie begreift die natürliche Unterschiedlichkeit von Volkszugehörigkeit nicht nur als Destabilisierung, sondern als Konstituenten von Ordnung. Der Nationalstaat ist kein universelles Organisationsprinzip für jedes Volk (nicht mal der Staat ist eines), sondern nur für liberale Völker. Seine Universalitätsbehauptung ist ein Ideologem des Globalismus, der überall die Staatsorganisation standardisiert und im Namen des Selbstbestimmungsrechts eines „Volkes“ seine historische Gliederung zerschlägt.
Deutschland müssen wir uns statt als solchen Nationalstaat als über-national-staatlichen Rahmen in Mitteleuropa vorstellen, der neben der BRD als größtem auch andere deutsche Staaten, Österreich, Luxemburg, die Deutschschweiz, Südtirol und alle von Deutschen bevölkerten Flecken in sich umfasst und nach Verwandtschaftsgrad der übrigen europäischen Völker zur kontinentalen Peripherie hin ausfranst. Das deutsche Volk handelt politisch innerhalb dieses Bezugsrahmens. Deutschland als Reichsnation hat kein Zentrum, wie ein Nationalstaat eine Hauptstadt, die peripheren deutschen Länder sind nicht lediglich Partizipanten der Politikgeschichte Kerndeutschlands, von dem assimiliert zu werden sie nur vergeblich warten mussten, sondern sämtlich ungeteilte deutsche und europäische Geschichte.
Die Sache der deutschen Rechten ist die der Deutschen in der BRD wie in jedem anderen dieser Staaten. Sie agiert innerhalb dessen Staatsvolkes, das als solches nicht mehr rein deutsch, sondern zukünftig zu erheblichen Anteilen multiethnisch sein wird. In dieser Rolle verweigert sie sich der nationalstaatlichen Assimilation und versucht im Inneren dieses Staates auf Grundlage seiner von ihr beeinflussbaren Rechtsordnung ihm ihre politische Richtung zu geben. Sie gibt dem Staat, was des Staates ist, und verlangt für das Volk, was des Volkes ist. Sie tun sich daher nicht mit Linken zusammen, die den homogenen Nationalstaat auch retten, sondern den Angehörigen auch nichtdeutscher ethnischer Gruppen im Staatsvolk, die ebenfalls nicht assimiliert werden wollen und gerade deswegen den Leitanspruch der Deutschen als größter, tragenden Volksgruppe im Staate akzeptieren und fordern, weil diese auch ihnen im Rahmen des Rechts Freiheit auf Eigenständigkeit und Sicherheit garantiert. Der organische Staat ist aber nicht Summe oder Konföderation ethnischer Milieus, sondern eine vertikale Struktur differenzierter Lebenskreise, deren Einheit durch das eine staatstragende Volk verbrieft wird. In ihm verliert die ethnisch neutrale Unterscheidung Staatsbürger/Ausländer für das staatliche Ordnungsdispositiv an Relevanz gegenüber dem konkreten Charakter der jeweiligen Gruppen, ihrer Staatsfähigkeit und historischen, ethnischen und geopolitischen Beziehung zueinander und zum staatsführenden Volk.
Angestrebt werden also keine homogen-volksgemeinschaftlichen Einheitslösungen. Die politische Zukunft wird plural und inhomogen. Demokratische, liberale und autoritative Elemente werden in wie bisher auch parallel bestehen, auch Institutionen nationaler Integration, die aber nicht mehr ihre Bedeutung der Vergangenheit zurückerlangen. Ihre politische Bedeutung erhalten säkulare Institutionen nicht aus sich selbst, sondern daraus, wie sie zueinander arrangiert werden. Das Ziel ist es, das, was von den bestehenden Institutionen verwertbar ist, von Fall zu Fall so neu zu arrangieren, dass sie die Funktion der organischen Staatsidee erfüllen und sich auf den so gefundenen Lösungen etwas dauerhaftes Neues aufbauen lässt. Dieser Ansatz ist reformistisch und kleinteilig, er nimmt ernst, nur mit dem arbeiten zu können, was da ist. Er verbrieft dadurch die Kontinuität der historischen Entwicklung, hat aber ein klares Ziel vor Augen: gesundes Volk und funktionaler Staat.
Auf die Wiederherstellung deren rechten Verständnisses, zunächst nicht mehr und nicht weniger, zielen diese Versuche ab, die Begriffe „organischer Staat“ und „Reich“ zu aktualisieren. „Reichisch“ und „organisch“ sind ewige Ordnungsprinzipien menschlichen Lebens, die in dem Moment für uns Realität zurückgewinnen, in dem die Integrationstechniken des Nationalstaates nicht mehr greifen, in dem sie an der organisatorischen und epistemischen Erfassung ihrer selbst konstruierten Wirklichkeit scheitern. Dann werden vom Volk, dass ihn trägt, post-nationale Alternativen gefordert: der Organisation sozialer Solidarität, der Erziehung, Elitenbildung und -rekrutierung, der politischen Willensbildung und Organisation. Hinter der falschen Wirklichkeit des demokratischen Nationalstaates zeichnet sich dann das Reich ab, als Dimension, die immer da war, die Bedeutung für uns zurückgewinnen kann, wenn wir ihr nachspüren.
Sie zeigt uns denn die Widersprüchlichkeit des Wunschtraums vom ethnischen Remigrationsregime auf. Trotz liberalen Verbalbekenntnisses muss es zum totalen Staat neigen, weil es voraussetzt, was erst wiederhergestellt werden soll, eine ethnische Gliederung des Volkes, die den Staat trägt, die aber nicht eine Homogenität sein kann, die vom Staat gemacht wird. Man hat uns erzählt, die Remigrations-Rechte sei die einzige Alternative zu Linksliberalismus und Liberalkonservatismus. Wir sehen, dass das nicht stimmt. Die neue Rechte wähnt sich nach einer historischen Reihe von Scheinerfolgen selbstbewusst. Noch hat sie politisch nichts Nachhaltiges erreicht, aber sie glaubt, mit der Forderung nach „Remigration“ nur das einmal gefundene Meisterkonzept durchhalten zu müssen. Ihr Erfolg ist ein Zeichen der Unsicherheit und mangelnden Konsolidierung der Rechten. Werden diese Defizite nicht überwunden, hält sie sich mit „Remigration“ dauerhaft einem Programm geistig verhaftet, das sie unter den sich zuspitzenden Bedingungen vom potenziellen Vehikel der politischen Reformierung Deutschlands zu deren Hindernis werden lässt. Passt sie nicht auf, wird sie unversehens selbst zu einer Faktion des ethnischen Bürgerkrieges, den sie heute noch antritt, verhindern zu wollen. Und dadurch legitimierte sie vom Standpunkt ihrer eigenen rechten Weltanschauung aus ihre eigene Unterdrückung.
Um dieses Szenario zu verhindern, muss die Rechte in den nächsten Jahren umsteuern. Die Beseitigung des dogmatischen Remigrationskonsenses ist dafür notwendig, die vollständige Beseitigung ihrer Position aber noch nicht nötig. Die Bestrebungen ihrer Anhänger sind Teil derselben Nationalstaats-dekonsolidierenden Entwicklung, die sie verhindern wollen, und die sie über andere Wege selbst hinfällig machen wird. Remigration, die ihr Monopol in der Rechten umso verbissener verteidigt, je stärker sie in Bedrängnis gerät, legt es drauf an, erst scheitern müssen, bevor sie neuen Kräften Raum gibt. Solange sie um die Ausformulierung ihrer Gegenprogramms ringt, ist es Aufgabe der einsichtigen Rechten, die das Risiko der oben beschriebene Dynamik durchschauen, Sicherungen aufzurichten, damit sie nicht mitgerissen wird, wenn die falschen Götzen fallen. Ihre Zeit kommt erst noch.
Es gibt immer noch die andere Option, den Weg des Nationalstaates weiterzugehen. Sie beschreiten wir, wenn wir die Entmassung der Deutschen als irreversibel betrachten und die Rechte politisch scheitert. Dann folgt das linksliberale Rollback unter pseudokonservativen Vorzeichen. Die „republikanischen Errungenschaften“ der Nation werden weiterverteidigt, der Staat wird seinen Versuch, aus seinem multiethnischen Staatsvolk eine neue Nation zu integrieren, fortsetzen – und wahrscheinlich daran zerbrechen. Die ethnisch-nationalistische Rechte wird dazu ihren letzten Beitrag leisten. Auf der anderen Seite wird dies den liberal-konservativen Teil an den Staat binden. Für ihn geht es um Eindämmung der Kollateralschäden der nachlassenden nationalen Integration und jeder Schaden am deutschen ethnischen Volk ist ihnen um der Stabilität willen recht. Er passt sich den neuen nationalen Gegebenheiten an, wie er es in der Vergangenheit getan hat. Die Chance auf eine neue Einheit der Rechten ist dann vertan worden. Das ist die verheerende Alternative zum neuen konservativen Staat – „Remigration“ ist keine.
Die grundlegenden Desintegrationstendenzen gelingt es dadurch allenfalls zu verzögern. Nur werden die Ausgangsbedingungen dann ungleich schlechter sein, das Volk vom Nationalstaat zu trennen. Die Repräsentation der wahren Nation geht so oder so von der Masse wieder auf die Wenigen über. Die Angehörigen dieser Gruppe kommen aus allen Schichten, sie sind generationell geprägt von den Auflösungserscheinungen des Nationalstaates und der Krise der Gemeinschaften, an deren Stelle er sich geschoben hat – und sie erkennen, dass in seinen Wiederherstellungsversuchen nicht die Lösung der Krisensymptome liegt, sondern die Verzögerung der Überwindung ihrer Ursachen. Nation ist für sie kein staatliches Prinzip mehr, nicht Staatsräson, sondern stellt den Staat mit seinen Interessen in den Dienst einer übergreifenden europäischen Ordnung: Reichsräson. Sie, die eine innere Vorstellung von diesem Reich haben, denn mehr ist es noch nicht, können sich authentisch auf „die Rechte“ berufen.