Reichsräson: Vom Nationalstaat zum deutschen Staat (Teil I)

Paul Strieder über Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft des rechten Staates. Im ersten Teil die Zertrümmerung des auf den Nationalstaat vergrenzten Horizonts der Scheinrechten.

„Rechts“ ist kein Begriff mehr, mit dem sich Leuten politisch Angst machen lässt. Heute, in Zeiten, in denen uns die „Polarisierung der Gesellschaft“ entlang der Linien von Pseudo-Themen wie „Wokeness“, „Cancel Culture“ und „Islamisierung“ als Signatur der Zeit ausgegeben wird, haben Liberale ihren Mut entdeckt, „die Rechte“ für sich zu beanspruchen. Das kommt nicht von ungefähr. Zwar gilt die Selbsteinordnung als „rechts“ als politisch besonders markig, systematisch gesehen handelt es sich aber um einen schwachen Oberbegriff, der nie mehr als einen Minimalkonsens derer definiert, die nicht links sind, und zur Linken also in einem relationalen, responsiven, abhängigen Verhältnis stehen. So sickern beständig neue Kräfte in sie ein, die von links und aus der Mitte kommen. 

Als Achsenthema zur Sammlung der gesamten neuen Rechten von Höcke über Weißmann bis Reichelt, von Boomern bis Generation Z, wird uns „Remigration“ angeboten. Sie soll anschlussfähig für alle sein, gleich ob sie vom liberalen Staat der „deutschen Bürger“ oder den ethnischen Volksstaat der „Bio-Deutschen“ ausgehen. Es kommt nicht darauf an, wer ihren Begriff in welchem Sinne nutzt; je nachdem mag man sich zu ihr als „Schicksalsfrage“ bekennen oder den Begriff unter PR-strategischen Gesichtspunkten abwägen. Das stärkste Argument für ihn wäre im letzteren Fall, dass man ihn mittlerweile auch in Amerika nutzt. Entscheidend ist, dass er von gewissen Hintergrundannahmen ausgeht, die er der neuen Rechten wie ein Korsett einziehen, von denen latent im Raume steht, dass sie zukünftig darüber entscheiden soll, wer sich zu ihr zählen kann und wer zu „den Anderen“ gehört: Maß aller politischen Dinge ist das Volk; das Volk ist ethnisch und hat einen Staat, die Bundesrepublik Deutschland, und das Anrecht auf Wiederherstellung seiner ethnischen Homogenität in diesem Staat, da dieser auf eine solche angewiesen ist, um „echte“ Demokratie zu sein.

Diese Remigration lässt sich fließend in die obige Themenreihe einfügen. Sie ist ein Pseudo-Thema. Als solches ist sie erfolgreich, weil „die Rechten“ – das sind zunächst einmal nur all die, die sich so nennen – heute in einer sehr spezifischen, sehr paradoxen politischen Konstellation stehen. Martin Sellner, der in Deutschland seinen Namen am prominentesten mit „Remigration“ verknüpft hat, gibt selbst zu, dass ohne sie diese neue Rechte wohl auseinanderbrechen würde. Dieses Risiko wird, das ist ihm entgegenzuhalten, durch das Durchdrücken des Remigrationskonsenses aber nicht reduziert, vielmehr unterdrückt dieser die Austragung notwendiger Differenzen zwischen sich ausdifferenzierenden Strömungen in der Rechten, was, wenn es drauf ankommt, d.h. je näher die politische Entscheidungssituation rückt, die Fliehkräfte nur verstärken wird. Ein falsches Thema kann nicht zusammenbinden, was nicht zusammengehört. Remigration wirkt für die geistige Entwicklung der Rechten in Wirklichkeit wie ein retardierendes Moment, das nur der Festigung der Position einer einzelnen Fraktion mit sehr spezifischen, historisch einordbaren Anschauungen dient. Von diesen ist eigentlich klar erkennbar, wie sehr sie sich überlebt haben. Sie halten sich künstlich am Leben, indem sie über „Remigration“ bei anderen Rechten, die eigentlich offen für alternative Programme wären, falsche und leichtfertige Zukunftshoffnungen schüren. Wer kann sich zur Rechten zählen? Diese Frage muss grundsätzlich neu gestellt werden. Und welche Alternativen gibt sie her?

Ein Begriff, mit dem man Leuten immer noch politisch Angst machen kann, ist „Reich“. Für die Rechte war er mindestens die gesamte erste Hälfte des 20. Jahrhunderts der große weltanschauliche Schlüsselbegriff. Heute ist davon nichts mehr übrig. Alles, was man erreichen zu müssen und können glaubt, verknüpft sich für den Möchtegern-Rechten heute mit dem Nationalstaat. Auf dessen Grundlage schmiedet man Allianzen mit anderen politischen Strömungen, denen man ebenfalls ein Interesse an seiner Bewahrung unterstellt. Wenn dagegen historisch an die Bedeutung der „Reichsidee“ erinnert wird, die sie für die eigenen ideellen Vorgänger hatte, denkt man an die leider verfehlte „großdeutsche“ Nationalstaatslösung und die geopolitischen Hegemonialansprüche des deutschen Nationalstaates, solange er noch eine Macht auf Augenhöhe mit anderen war. Heißt: man denkt an bloß größere Nationalstaaten. Was Staat und Reich, Staats- und Reichsnation, Staatsvolk und Reichsvolk unterscheidet, gilt als historisch überständige semantische Spielerei. Versteht man diese Unterscheidungen aber nicht, kann man keinen Sinn für die historische Krise des Nationalstaates heute aufbringen und versteht die Hindernisse nicht, vor denen die eigenen, vermeintlich unumstrittenen Lösungskonzepte stehen.

In Wirklichkeit hat mit der Akzeptanz des ursprünglich liberalen Konzepts des Nationalstaates in der Rechten nicht lediglich eine Akzentverlagerung stattgefunden, nicht bloß ein pragmatisches Arrangement einer unterlegenen politischen Partei mit einer nun eben für sie alternativlos gewordenen Staatsform, sondern eine sattelzeitliche Umschichtung des gesamten weltanschaulichen Koordinatensystems. Bevor das Nationalstaatsdenken die Rechte durchdrang, stand das „Reich“ und die spezifisch mit ihm verknüpfte Auffassung von Volk, Nation und Staat in einer substanziellen Opposition zu der des Nationalstaates als genuin westlicher politischer Ordnungsform. Erst mit der Zeit diffundierten die unterschiedlichen Konzeptionen dieser Begriffe auf der alten Rechten mit den der von links kommenden liberalen zu einem bis heute dominierenden Einheitssprachgebrauch. Dieser bricht heute, da dieser westliche Nationalstaat in einer historischen Krise steckt, wieder auseinander. Darum ist es Zeit für eine Nachbesichtigung.

Die Rechte der Bundesrepublik

In der BRD mündete diese Angleichung in einer umfassenden Verwestlichung des tradierten politischen Sprachapparats. Ihr Endpunkt war der „Liberal-Konservatismus“ der BRD, der eigentlich ein Spätprodukt des Nationalliberalismus war. Dieser bildete jahrzehntelang als äußerster rechter Flügel der Union neben dem außerparlamentarischen völkischen Nationalismus die einzige Opposition rechts der christdemokratischen Europäisten. Im Hochhalten der Ansprüche „der Deutschen“ auf staatliche Wieder-Vereinigung und gegen die supranationale Integration des westdeutschen Staates glaubte er die politische Marktlücke für eine „demokratische Rechte“ gefunden zu haben. In Wirklichkeit waren aber gar nicht „die Deutschen“ gemeint, sondern nur das nunmehr auf zwei Nachfolgestaaten verteilte Staatsvolk des ehemaligen kleindeutschen Staates. Hier empfiehlt es sich, die Geschichte der Rechten in der BRD in Zukunft neu zu schreiben. In Wirklichkeit war ihr Thema nicht der Nationalstaat als Einheit von ethnischem Volk und Staat, sondern lediglich der Widerstand gegen die separate Konsolidierung Westdeutschlands als westlicher Nationalstaat und der westdeutschen Bundesbürger als neuem Staatsvolk. Deshalb waren Teile der Konservativen zunächst gegen die Bundeswehr als westdeutscher Nationalarmee, gegen den „Staatsbürger in Uniform“, der für die Verteidigung der BRD als Deutscher gegen Deutsche zu schießen gehabt hätte, gegen eine Überidentifikation der Westdeutschen mit ihrem „Provisorium“.

Aber der Versuch, das durch ein Wachhalten einer das Staatsvolk der DDR einbeziehenden älteren Nationsidee zu flankieren, hatte seine institutionelle Grundlage verloren, die allein die Wiederbelebung des kleindeutschen staatlichen Formats (ohne Österreich) hätten begründen können, den preußischen Staat, und zehrte also von sich verflüssigenden Erinnerungen. Die Voraussetzungen des eigenen Programms wurden damals schon nicht mehr ausreichend erkannt. Der Bezug auf den Nationalstaat und das liberal-universelle „Selbstbestimmungsrecht der Völker“, Sektion „der Deutschen“, führte zudem indirekt zur eigenen Verwestlichung, die man eigentlich nicht wollte, denn es wurde geopolitisch durch Bindung an die USA erkauft. Diese waren 1990 schließlich die einzige westliche Macht, die die Erweiterung der BRD auf die ehemalige DDR geopolitisch unterstütze. Die kritische Interpretation der BRD als „postnational“ war immer nur ein Teil der Wahrheit. H. A. Winklers „Weg nach Westen“ ist dezidiert auch eine Apologetik des westlichen Nationalstaates, auf dessen Normalweg der traditionell „reichische“ deutsche Nationalismus gebracht werden sollte, seine Ideologie ist also antinational im Sinne von anti-reichs-national, nicht anti-nationalstaatlich. Der „Nationalkonservatismus“ auf der bundesdeutschen Rechten war nie mehr als der rechte Flügel dieser Anschauung. Sein Ziel war, die Deutschen mit der „Normalität“ ihrer nationalstaatlichen Konstituierung auszusöhnen und sich darüber im demokratischen Mainstream der bundesdeutschen Politik zu platzieren. Er vergaß aber die alte konservative Einsicht, dass der Nationalstaat keine universale, „normale“ politische Organisationsform sein kann, da es keine „normalen“ Völker gibt. Der Nationalkonservatismus missverstand sein Volk, er glaubte sich nach 1989 als Sieger und dass seine Zeit erst noch komme, in Wirklichkeit entzog „seine Wiedervereinigung“ ihm die Grundlage.

Ein nationalkonservativer Scheinerfolg war etwa, dass sich gegen Bonn Berlin (das noch nie ein Konservativer schätze, nicht mal die preußischen) als ungeteilte Hauptstadt durchsetzen ließ. Die „Berliner Republik“ konnte aber nicht ein neuer Bismarckstaat werden, sondern an der Stelle des kleindeutschen Reiches, das nach Willen seines Gründers nie ein Nationalstaat werden sollte, wurde nun mit alliierter Rückendeckung erstmals ein westlicher Nationalstaat in Deutschland konsolidiert; eine nationale Willkürkonstruktion, in der sich die Zugehörigkeit zum Westen von einem pragmatischen Arrangement des westdeutschen Provisoriums endgültig zu einem Kernbestandteil neudeutscher Nationalidentität überformte. Viele Beobachter hatten geglaubt, dass nach 1990 und mit dem Wiederentstehen eines post-imperialen Ordnungsvakuums in Ost-Mitteleuropa die Spielregeln europäischer Multipolarität wieder einsetzen würden. Die NATO-Osterweiterung hatte neben der Funktion, diese Lücke nach dem Rückzug der UdSSR zu füllen auch die, zu verhindern, dass das neue Deutschland diese Rolle einnehmen könnte. Die Berliner Republik aber ließ sich zur Agentin ihres eigenen Containments machen. Der ethnische Volksgedanke, der die Voraussetzung der neuen Nation hätte sein sollen, entglitt ihr nur folgerichtig. Er forderte das übernationale Europa, bekam aber nur eine Summe technokratisch verschalteter Nationalstaaten mit jeweils nach innen gerichteten Homogenitätsansprüchen.

Zwanzig Jahre später malte man sich in dieser Berliner Republik erstmals wieder Chancen zur Wiedervereinigung der Rechten aus. Sie war keine Traditionsrechte mehr, sondern eine Neubildung vor den spezifischen Voraussetzungen der neuen Nation. Bezugspunkte war ihre Verteidigung als Nationalstaat im Widerstand gegen zwei Integrationsvorgänge. Zum einen gegen den der EU, der sich in einer zweiten Welle mit der europäischen Migrationskrise mit dem gegen die Integration von Migranten, v.a des illiberalen Islams und einer „woken“ multikulturellen Identitätspolitik verband. Hauptproblem „der Rechten“ ist es seitdem, die unterschiedlichen Motivationen beider Widerstandsströmungen zusammenzubinden. Dazu versucht man an einen überholten Bedeutungsgehalt des nationalen Sprachgebrauchs anzuschließen. Den Nationalstaat vor der EU zu verteidigen und das Staatsvolk vor Migration war durch die ethnische Begründung des Nationalstaates auf einen Nenner zu bringen. Man stellt fest, dass da ja „Volk“ in der Verfassung steht, also behauptet man, ethnisch-fremdvolkliche Migration sei sowieso quasi-verfassungswidrig. Der „Bevölkerungsaustausch“ unterminiere das ethnische Selbstbestimmungsrecht der Deutschen in „ihrem“ Staat.

Mit diesem Interpretationsmanöver scheitert man aber chronisch vor den bundesrepublikanischen Institutionen. Im Regelfall fällt ihren Wortführern nichts Besseres ein, als die Eliten und Richter für politisch bösartig zu erklären. Jedenfalls wird die feindliche Haltung des Rechtsstaates einem gegenüber als eine Art Betriebsstörung des demokratischen Nationalstaates und Folge seiner Okkupation durch „Volksverräter“ gedeutet. Ziel ist die Legitimation einer Politik, die die Unterminierung der ethnischen Basis des Nationalstaates umdreht, indem man die Ideologie der führenden Eliten von „volksfeindlich“ auf „volksfreundlich“ umschaltet. Diese primitive Theorie schuf eine trotzige Wagenburgmentalität, die der Rechten erstmals wieder eine Kohäsion verlieh. Das war immerhin ein Fortschritt. Seitdem haben wir wieder einen ungefähren Begriff von „der Rechten“ als Einheit. Welche einzelnen Strömungen hinter ihr stehen, musste so lange in den Hintergrund treten.

Erfolg und Sackgasse

Das Ironische ist aber, dass diese Unverständigkeit am real existierenden Nationalstaat eine Unverständigkeit an sich selbst ist. Denn mit dem „Reich“ verfügte man auf der Rechten einmal über eine politische Hermeneutik, die die volkssetzenden Effekte, die man dort sonst, auch heute noch gerne dem „westlichen Liberalismus“ zuschrieb und zuschreibt, in Beziehung zur politischen Organisationsform des Nationalstaates setzte – desselben, unter Berufung auf den „Remigration“ die Hegemonie der Deutschen in ihm wieder herstellen soll. Würde sie über diese noch verfügen, würde sie ethnischen Identitätsverlust und Nationalstaat nicht gegeneinander ausspielen und darauf setzen, dadurch metapolitisch an Gelände zu gewinnen. Zwar hat es agitatorischen Wert, die Selbstdarstellung der Demokratie als Volksherrschaft der „Deutschen“ gegen ihre ziemlich post-völkische Wirklichkeit zu wenden, indem man rhetorisch die Doppeldeutigkeit von Volk als Ethnos und Demos bespielt – letztendlich rührt diese Selbstbezüglichkeit aber daher, dass man keine eigenen begrifflichen Maßstäbe vorweisen, und sich daher nur aus der Ausnutzung der oberflächlichsten Widersprüche des Gegners stützen kann. Darüber hinaus weist der Populismus nicht und diese Dynamik droht ihn auf Dauer in der Fundamentalopposition fixiert zu halten und seine überzeugtesten Wortführer, die heute noch die Nutznießer der Einheitsmentalität auf der Rechten sind, mittelfristig in Sektierertum und Extremismus abzudrängen.

Eurokritischer Nationalliberalismus und völkischer Nationalismus hatten für den Neubau der Rechten, der immer noch scheitern kann, historisch wichtige Funktionen. Ersterer opponierte gegen die Aufgabe der politischen Souveränität der BRD, des größten deutschen Staates, an die EU, letzterer verweigerte sich den Transformationsversuchen dieses Staates an seinem Volk in Richtung einer multiethnische Willensnation. Diese Programme waren aber an eine Konstellation gebunden, in der die BRD noch ein halbwegs funktionaler Nationalstaat war, den man glaubte, bewahren zu können. Die Voraussetzungen sind heute anders. Die De-Konsolidierung des Nationalstaates ist fortgeschritten. – Er selbst hat sie aus seiner inneren Logik heraus eingeleitet. 

Das Problem ist zunächst ein temporales. Voraussetzungen sind Voraus-Setzungen, sind sie einmal entfallen, sind sie vom Staat her nicht mehr wiederherzustellen, sondern durch ihre Erosion hat dieser sich bereits konstitutiv verändert. Diese Voraus-Setzung des Staates ist nicht einfach das Volk als biologische Einheit, deren Masse man bloß demoskopisch zu mobilisieren hätte (der deutsche Boomer), sondern sie besteht im spezifischen institutionellen Arrangement, das den ethnischen Volksbegriff in Deutschland geprägt und bis zu Durchsetzung der liberalen Nationalstaatlichkeit getragen hat: Die Unterscheidung von Staat und Gesellschaft. Diese Unterscheidung löste sich mit fortschreitender Integration des National-Staates zur Einheit von Staat und Volk auf. Diese Einheit wurde erreicht durch Individualisierung des Volkes, die die Staatsbürger durch Aneignung der sozialen Für- und Vorsorge unabhängig von familiären und stammlichen Bindungen machte, um partikulare Konflikte zu unterbinden. Dieser Vorgang höhlte den ethnischen Charakter des Volkes als erweiterter Familie, die von der klar umrissenen Staatszugehörigkeit verschieden ist, die das Volk erst zum Volk macht, im Endeffekt aus. Es gibt in diesem National- und Sozialstaat keine invariante Substanz des Volkes mehr, sondern dessen gesamten ethno-kulturellen Integrationsmodalitäten werden selbst Gegenstand „demokratischer“ Entscheidung des Volkes über sich selbst und damit über Verfahren staatlicher Disposition. Damit wird es sturmreif für die Integration individueller Angehöriger fremder Völker in die gemeinsame Nation gemacht, die durch staatliches Recht sanktioniert wird.

Diese Mechanik zu stabilisieren ist die Funktion des Antidiskriminierungsrechts. Es ist evolutionär aus dem Wohlfahrtsstaat entstanden und hat das ältere liberale Prinzip der Nichtdiskriminierung abgelöst, welches noch zugelassen hatte, dass man Gleiches gleich und Ungleiches ungleich behandelt. Die von dieser klassischen Formel noch vorausgesetzte Objektivität von Identitäten gilt im die Gesellschaft total durchdringenden nationalen Verwaltungsstaat nicht mehr. Das ist das zweite, politisch-institutionelle Kardinalproblem. Sozialpolitik ist im Wohlfahrtsstaat nicht nur Ausschütten von Geld an Volksgenossen, die es nötig haben, sie sanktioniert auch mittels Recht die im Volk geltenden kulturellen Normen, die soziale Ungleichheit mit-konstituieren und erkennt keine anderen mehr an. Diese Tendenz lässt sich aus der Historie des Nationalstaates genauso wenig selektiv streichen wie sich die Migration rückabwickeln oder sich guter (völkischer) und schlechter (staatsbürgerlicher) Egalitarismus unterscheiden lässt (ersterer ist überhaupt auf vorstaatliche Stammesgesellschaften beschränkt). 

Die politische Nation ist die staatliche Kompensation für die Zersetzung des Volkes unter den Bedingungen der politischen Moderne. Sind nicht mehr Familie, Stamm und Landsmannschaft primäre Identifikationsebenen, wenden wir uns an den Staat und werden – alle für uns als Individuen – seine nationalen Bürger, in erster Linie „Deutsche“ im staatlichen Sinne und dann erst alles weitere, was sich davon ableiten lässt. Der Staat wiederum fördert dies, er wird, je mehr er sich mit dem Volk zur Nation integriert, Teil dieser Entwicklung, die er selbst dauer-kompensiert, um seine Macht zu steigern. Nationalisierung ist Totalisierung des Staates mit der Gesellschaft, transformiert ihn zum totalen Volks-, Sozial-, Wirtschafts-, Verwaltungs- und Parteienstaat. Und dann erstickt er daran, weil das, was verloren geht, was er im Namen der „Emanzipation“ und nationalen Gleichheit vernichtet, eigentlich das ist, von dem er als „wahrer Staat“ lebt, was er sozialpolitisch gar nicht ersetzen kann. Die „Nation“ ist auch für ihn inadäquater Ersatz für das Volk, dessen Ent-Gliederung die Individuen abhängig von neuen, künstlich geschaffenen Kollektiven macht. Die Übertragung des ethnischen Nationsbegriffs auf diese staatsbürgerliche Ebene entpuppt sich als kardinales Missverständnis.

Aufgrund der demselben Modernisierungsprozess entspringenden enormen Pluralisierung und fremdethnischer Migration in das Staatsvolk, die er teils nicht aufhalten kann, teils selbst verursacht hat, wird die nationale Integrationsfunktion des Staates überlastet, sein „Volk“ entgleitet ihm. Sein bewährtestes Instrument staatsbürgerlicher Identitätspolitik und „nation buildings“ ist die Wehr- und Dienstpflicht. Mit ihnen versucht er heute die nichtdeutschen Bürger mit sich zu identifizieren und die alten Deutschen mit diesen in eine neue multiethnische Nation hineinzwingen. Die sich oft antistaatlich artikulierenden Gegenreaktionen auf diesen „Volksverrat“ sind wiederum Teil desselben, seines eigenen De-Konsolidierungsvorganges, den er aufzuhalten versucht. Es handelt sich hierbei also ebenfalls um einen selbstverstärkenden Prozess, der spiegelverkehrt zu dem der nationalen Totalisierung verläuft, der eben beschrieben worden ist. 

Die Potenziale dieser Gegenwehr sind sowohl negativ als auch positiv. Entscheidend ist, wie man versucht, sie zu kanalisieren. Für die Rechte gibt es jenseits der reinen populistischen Agitation drei Optionen, sich zu ihnen einzustellen. Der Streit geht darum, ob sie A) dem Nationalstaat und die ihn regierenden Kräfte bei der Aufhaltung seiner De-Konsolidierung helfen soll (Nationalliberale), B) versuchen will, sie zu nutzen, um ihn zu eigenen Konditionen zu rekonstituieren (völkischer Nationalismus), oder C) sich wieder zu einer eigenen politischen Theorie befähigt, die staatspolitische Alternativen für seine Reform bietet, die die Ursachen seiner selbstverschuldeten Krise überwindet (Konservatismus).

Entscheidend auf diesem Weg ist die Einsicht, dass die Aufrechterhaltung nationalstaatlicher Institutionen unter den neuen Bedingungen zu den gegenteiligen als intendierten Effekten führt. Die Rechte ahnt, dass „ihre“ Institutionen gegen sie in Stellung gebracht werden, aber die heute in ihr Hegemonie anstrebenden Kräfte wollen einfach nicht von der Vorstellung lassen, es bedürfe bloß einer Umkehrung der staatlichen Assimilationstendenz, einer Umprogrammierung des Nationalstaates von liberal auf völkisch, von universalistischer zu ethnisch-volksgemeinschaftlicher Egalität. Um dieses Programm aufrechterhalten zu können, muss sie, als ultimative Voraussetzung, die Migration so weit wie möglich rückabwickeln. Erst danach, wenn das Staatsvolk nur noch aus Volksdeutschen besteht, will sie sich wieder zu den „Spielregeln“ der parlamentarischen Demokratie und der materiellen Egalität des Staatsvolkes bekennen und freiwillig zum Wehrdienst melden. Diesen Wunsch nach einer Reset-Funktion soll „die Remigration“ erfüllen. Sie soll die konstitutive Verkopplung von Staat und ethnischem Kernvolk „wieder“ herstellen und täuscht dabei darüber hinweg, dass es diese Kopplung nie gab, dass ihr vordergründig harmloses Restaurationsprogramm eigentlich auch eine Revolution ist und die Tore nicht etwa zu etwas Bekanntem, verfassungsmäßig einmal zugrunde gelegtem, sondern ganz Neuem öffnet. Da sie zmdst. für eine Übergangsphase die faktische Abstufung der Rechte der heutigen Staatsbürger nach Volkszugehörigkeit und ethnischer Assimilationsbereitschaft erfordert, kommt die Remigration um den Konflikt mit dem materiellen Egalitarismus des Rechtsstaates nicht herum. Er blockiert seinen Rettungsversuch von rechts. Aus dieser Blockade weist Remigration keinen staatspolitisch gangbaren Weg – mehr noch: Sie ist auf diesem Weg selbst ein blockierendes Element.

Von konservativer zu nationaler Rechten

Remigration arbeitet mit einem integralen Nationsbegriff, der typisch zwei Bedeutungsebenen miteinander verquickt. Nation ist ein Vermittlungsbegriff, er vermittelt Volk auf Staat und Staat auf Volk, erklärt das Volk für politisch und den Staat für gesellschaftlich. Der ethnische Nationalismus versucht die oben beschriebene Mechanik aufzuhebeln, indem er mit dem „deutschen Volk“ in seinem ethnischen Bestand eine substanzielle Invariante konstitutionalisiert. Das Problem besteht darin, dass diese integrale Nation selbst bereits historisches Produkt desselben Integrationsprozesses ist, gegen den er damit neu in Stellung gebracht werden soll, nur unter Ausschluss der seitdem dazugekommenen nichtdeutschen Staatsbürger. Sie ist also ein willkürlicher Stopp-Versuch, der überhaupt nicht die beiden zentralen Problempunkte adressiert, die oben skizziert wurden: 1. das temporale, das die Möglichkeit der Revision eines Voraussetzungsverlusts von der Spitze her betrifft, 2. das sozialpolitische, das die Möglichkeit der Wiederinstallation einer Invarianten in den Prozess der endlosen De- und Re-Konstruktion betrifft, die selbst aus diesem Mahlstrom hervorgegangen ist.

Es ist zunächst zu klären, woher dieser Nationsbegriff kommt. Festzuhalten ist, dass viel von dem, was der Nationalismus auf emphatische Weise für genuin „deutsch“ in Gegensatz zu „westlich“ hält, nicht so umstandslos undeutsch ist, und was er für „undeutsch“ hält umgekehrt durchaus. „Deutsch“ bedeutet ursprünglich das nicht lateinisch-sprachige vom 8.-9. Jahrhundert christianisierte Germanentum und das auf seiner ethnisch-nationalen Grundlage neugeformte „römische Reich“. Von ihm lassen sich eine Reihe positiver und negativer Eigenschaften ableiten, die sich historisch in seinem Rahmen ausgebildet haben: Der in der germanischen Freiheitsidee wurzelnde kleinteilige Partikularismus, der sein Eigenrecht behauptet, auch um den Preis, die nationale Zentralmacht insgesamt nach außen zu schwächen; aber auch, dass diese ihn umgekehrt rahmt, ihn zusammenfasst und seine innere Freiheit ermöglicht, ihn ein- und hinordnet auf eine übergreifende Mission, die ein Konglomerat von Stämmen erst im Vollsinne zum geschichtstragenden Volk macht. Die Suche nach dem Gleichgewicht von Einheit und Vielheit, die die Geschichte der Deutschen durchzogen hat, hat auch ihre Liberalisierung im 20. Jahrhundert begünstigt, kommt aber aus älteren, nicht in diesem Sinne westlichen, vor-nationalstaatlichen Quellen, die auch ein ambivalentes Kontinuitätsmoment zur europäischen Integrationsideologie darstellen, die in ihnen noch heute so verankert ist. Die BRD ist gerade in ihrer nationalstaatlich-schwachen Seite durchaus deutsch.

Schließlich ist das „Volk“ im deutschen Sinne überhaupt ethnisch definiert worden, weil sich unter dem Reich, anders als im bereits unter dem Absolutismus formierten Nationalstaat Frankreich, kein voraus-setzbares Einheitsstaatsvolk herausgebildet hatte – sondern höchstens noch nachträglich hätte von oben geschaffen werden müssen. Der ethnische Volksbegriff prägte sich intellektuell final im 19. Jahrhundert vor dem Hintergrund der föderalen Struktur Deutschlands als staatenübergreifendem Kulturraum aus und reicherte sich gegen die Versuche, das französische Nationalstaatsmodell auf diesen zu übertragen, mit einer „reichischen“ Bedeutungsdimension an. Diese stand im Gesamtkontext einer anderen Inbeziehungsetzung der Kategorie Volk zu denen von Nation und Staat, die daraus ihren spezifischen Sinn als nicht von oben geschaffene Konstituente einer holistischen Ordnungsgesamtheit erhielt. Der Identität von Volk und Staat in der Nation, der Nation als Integrationszustand von Staat und Volk, setzte man das überstaatliche, und nur daher primär ethnisch begriffene Volk diesseits der Staatsangehörigkeit entgegen. Da man ihm dadurch aber eine politische Bedeutung verlieh, verband es sich alsdann mit demselben Begriff, „Nation“, gegen dessen französischen Sinn es inhaltlich abgesetzt war. Von einem Deutschland, das selbst in viele „deutsche Staaten“, die mit ihren jeweils „deutschen Völkern“ auch eine Vielzahl „deutscher Nationen“ bilden konnten (ein Begriffsgebrauch, der noch auf dem Wiener Kongress und bis in die 1870er Jahre dokumentiert ist), trat die Einheitssprachregelung des *einen* ungeteilten deutschen Volkes, dem *ein* nationaler Staat, „Deutschland“, zuzuweisen sein sollte.

Die Volksnation der Deutschen war im Reich schon da, aber woher kam der Staat? Staatlichkeit wird nie aus dem Vakuum qua Souveränität des Volkes geschöpft. Sie ist immer historisch überliefert und das bedeutete bis ins 20. Jahrhundert, dass sie auf die Kontinuität monarchischer Staaten zurückging, die dann von unten durch ihre Gesellschaft nationalisiert, d.h. demokratisiert wurden. Das, was wir den „deutschen Staat“ nennen, ist preußischer, d.h. eigentlich brandenburgischer Herkunft: seine nivellierende und absolutistische Tendenz, aber auch seine organisatorische Effizienz, sein Anspruch auf Augenhöhe mit den anderen westlichen Nationen, deren Großmachtpolitik es „nachäffte“ (Friedrich der Große), nicht das partikulare ethnische, sondern das Staatsvolk, das zwecks Steigerung außenpolitischer Handlungsfähigkeit homogenisiert und integriert wird. Eine Harmonie dieser preußischen Nation zum deutschen Reichs-Volk hat es nicht vor vornherein gegeben. Der preußische Staat war auf kein konkretes Volk festgelegt, sondern diente in erster Linie seiner eigenen Staatsräson. Die Deutschen umgekehrt waren ein Volk, hatten aber keinen Staat. Dieses Bündnis aus Staat ohne Volk und Volk ohne Staat bildete die Grundlage des Bündnisses Preußen mit der deutschen Nationalbewegung. Der sich aus diesem Bündnis entwickelnde integrale Einheits-Idealtyp „deutsch“ griff die Bedeutung eines vornationalstaatlichen Volksbegriffs auf und versuchte ihn mit den Erfordernissen moderner organisatorischer Zusammenfassung der Bevölkerung zu vereinen.

Das waren v.a. die Erfordernisse, die durch unnatürliche Kraftanstrengung erkämpfte mitteleuropäische Großmachtstellung Preußens im Zeitalter des modernen Imperialismus zu retten. Auf der konservativen Rechten Preußens, wo man gegen dieses Bündnis mit dem deutschen Nationalismus war, changierte man zwischen zwei Interpretationen des Nationsprinzips. Gegen das liberale Ziel eines großdeutschen Nationalstaates, der drohte, die konservativen Ordnungsstrukturen zu zerschlagen, erklärten Männern wie v. d. Marwitz und Gerlach die „Nation“ zum reinen Produkt eines schon bestehenden Staates ohne selbst souveränitäts-begründende Qualität. Gleichzeitig lehnten sie die „Einschmelzung“ der vielen deutschen Staaten oder selbst der preußischen Provinzen zu einer in diesem Sinne deutschen oder preußischen „Nation“ dezidiert ab und positionierten sich als Verteidiger der staatenübergreifenden deutschen Reichsnation oder auch eines supra-national-staatlichen Deutschlandbegriffs. Dieses von der Gedenkkultur des Nationalstaates verdrängte „andere Preußen“ (H. J. Schoeps) verstand sich reichisch. Es erklärte, dass die deutsche Reichs-Nation einer staatlichen Einheit wesensmäßig gar nicht bedürfe – in Gegenteil, an ihr zugrunde gehen würde! Die Reichs-Nation Deutschland konnte kein National-Staat werden, der Reichs-Staat keine Staats-Nation. Zwischen beiden, Reich und Staatsvolk einerseits, Staat und ethnischem Reichsvolk andererseits zu vermitteln, wurde die historische Funktion des „deutschen“ Nationsbegriffs.

Am Anfang des modernen deutschen Konservatismus und damit der Rechten steht also dieses reformkonservative Manöver, der „falschen“ liberalen nationalstaatliche „deutschen“ Nation im westlichen Sinne mit der „rechten“ deutschen föderalen und reichischen Nation zu begegnen. Diese Anschauungswelt bildete den Hintergrund einer neuen Generation von National-Konservativen, die die Restauration der alten ständischen Verhältnisse gegen den Legitimationsdruck des modernen Nationsprinzips nicht mehr als Alternative sahen und davon abzuleiten, die Deutungshoheit über dieses offensiv besetzen zu müssen. Liberale Nationalstaatsbestrebungen sollten ins Fahrwasser der konservativen Reichs-Nation gelenkt und in einer Art föderativen nationalen Reichs-Staat synthetisiert werden, der zugleich den machtpolitischen Erfordernissen der neuen Zeit an Zentralisation und gesellschaftlicher Differenzierung gerecht würde, aber den spezifischen Sinn des organischen deutschen Volksbegriffs erhielt. Bismarck nannte das neue Reich denn auch nicht „Deutschland“ sondern „deutsches Reich“, Wilhelm I. nicht „Kaiser Deutschlands“ sondern „deutschen Kaiser“ (neben dem Kaiser Österreichs, der auch ein deutscher Kaiser blieb), gab die Souveränität nicht dem „deutschen Volk“ (das nirgendwo in der Reichverfassung mit dem Staatsvolk des deutschen Reiches formell gleichgesetzt wird), sondern den Fürsten als legitimen Trägern des konservativen Reichs-Nationsgedankens; Träger der Staatsangehörigkeit blieben (noch bis 1934) die einzelnen deutschen Bundesstaaten.

So wurde die preußische Nation, eine partikulare Macht, die in der Peripherie des Reiches wurzelte, zum Kern einer neuen „deutschen“ Staatsnation; das „dritte“, westliche und südliche, das eigentliche Kerndeutschland, wurde Peripherie. Österreich bleib die Rolle eines losen Verbündeten, was in der konservativen Auffassung der Reichsnation freilich nichts an dessen Zugehörigkeit zu Deutschland änderte – wohl aber zu dem, was im Sinne der Liberalen zum Rumpf des „deutschen Nationalstaates“ wurde. Aber je mehr im Zuge des geoökonomischen Aufstiegs des Westens die einheitsnationale Integration des kleindeutschen Föderalstaates voranschritt, „verdeutsche“ Preußen und „verpreußte“, Deutschland. „Deutschland“ wurde so erst Nationalstaat, indem die preußische Staatsnation von der deutschen Reichs-Nation absorbiert wurde, beide ineinander diffundierten. Das Programm der konservativen Rechten (beider Konfessionen) war Widerstand gegen diese Diffusion, also Wahrung der Differenz von Staat und Nation. Die preußischen – die brandenburgischen, pommerschen usw. – Konservativen wollten Preußen davor retten, im staatlichen Sinne in einem Nationalstaat „Deutschland“, aufzugehen. Dazu trafen sie sich mit den Konservativen der anderen deutschen Bundesstaaten, die ihre deutsche Eigenart nicht durch so ein, aus ihrer Sicht, „großpreußische“ Nation assimilieren lassen wollten. 

Die nationalstaatliche Konsolidierung bedeutete die Übertragung der vielen negativen Eigenschaften der preußischen Nation, des Bürokratismus, Zentralismus, gegen die die Konservativen in Preußen selbst gekämpft hatten und die sie als „französisch“ brandmarkten, auf die übrigen Landesteile. „Deutschland“ schrumpfte umgangssprachlich auf eine Staatsbezeichnung zusammen, die Österreich ausschloss, und nahm den Titel „deutsches Reich“ mit sich; „deutsch“ wurde zum Synonym dessen einzelner Staatsangehörigkeit. Was das „Reich“ aber mal in Differenz zum Nationalstaat bedeutete, geriet in Vergessenheit. In der Weimarer Republik, die 1918 antrat, das demokratische Versprechen der nationalstaatlichen Einheit von 1848 einzulösen, sank es zur Bezeichnung einer reinen administrativen Ebene ab. Preußen, mit dem die Rechte sich so identifizierte, wurde zur Bastion der linken Republikaner und Einheitsstaatler.

Auf der Rechten positionierte sich erst mit Fortschreiten dieser antikonservativen Entwicklung und abschließend mit dem Weltkrieg der integrale Nationalismus als Leitideologie. Diese neue Rechte baute erstmals v.a. auf Völkischen, Nationalliberalen, zu denen die Alldeutschen zählten, und Liberal-Konservativen auf, die die älteren Konservativen, die noch in vornationalstaatlichen Kategorien dachten, ins Abseits drängten. Parteipolitisch sammelten sie sich in der DNVP. Das Bekenntnis zum Nationalstaat, für den der Namensbestandteil „Nationale Volkspartei“ stand, war der wesentliche Anknüpfungspunkt für sie zur Beteiligung an der Weimarer Demokratie. Der innere Flügelstreit ging nur um parlamentarische Mitarbeit „der nationalen Rechten im antinationalen Staat“ (Axel v. Freytagh-Loringhoven) oder Fundamentalopposition gegen die diesen beherrschenden Parteien. Er führte bis 1929 zu Aufnahme und Scheitern von zwei DNVP-Regierungsbeteiligungen und dem Aufreiben der deutschnationalen Rechten zwischen Volkskonservativen und Nationalsozialisten.

Fortsetzung folgt am 13.1.2026

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Oft durch Zufall erhalten, hier und da gezielt reingehört. Liste der für uns 10 besten Musikalben des Jahres. Absolut jenseits jeder Repräsentanz. Mit griechischem Maß gemessen. Liste der Wenigen.
(„[…] adjective : characterized by the sensationalistic depiction of violence especially : featuring a real rather than a staged murder | snuff movies (Merriam-Webster)“)